Neue Massnahme für Aktionsplan vorschlagen
Die Bundeskanzlei lädt interessierte Organisationen, Unternehmen, Gemeinden und Kantone ein, eigene Massnahmen für den Aktionsplan zur Umsetzung der Strategie Digitale Schweiz vorzuschlagen. Über die Aufnahme entscheidet die Abteilung Digitale Schweiz der Bundeskanzlei gemäss den Aufnahmekriterien (Relevanz, breite Trägerschaft, Reifegrad, Befristung, Qualität). Die Publikation von Vorhaben im Aktionsplan begründet keinen Anspruch auf finanzielle oder personelle Unterstützung durch die Bundesverwaltung. Der Aktionsplan dient der Umsetzung der Strategie Digitale Schweiz und wird jährlich aktualisiert.