Datenstrategie Bund
Im Auftrag des Digitalisierungsrat Bund wird eine IKT-Teilstrategie nach Art. 40 DigiV erarbeitet, welche Leitplanken festlegt, um die digitale Transformation der Bundesverwaltung durch einen aufgabenorientierten, sicheren Umgang mit Daten zu unterstützen, der Innovation fördert und zugleich Rechtsstaatlichkeit, Datenschutz und das öffentliche Interesse wahrt. Die Massnahme soll die Nutzung, den Datenschutz, die Datengouvernance sowie die Interoperabilität in der Bundesverwaltung fördern, welche über eine grosse Datenmenge verfügt. Dies soll erreicht werden, indem basierend auf der Teilstrategie ein Umesetztungsplan folgt mit konkreten Massnahmen.
Status
| Beginn | 2025 |
|---|---|
| Ende | 2035 |
Federführung
Departement
Ziele
Die Schweiz verfügt über vertrauenswürdige Datenräume, in denen die Einwohnerinnen und Einwohner die Kontrolle über ihre eigenen Daten ausüben können
Wirkungsbereich
Digitale Behördenleistungen
Behörden bieten ihre Leistungen standardmässig digital («Digital First»), nutzerzentriert und barrierefrei an