Digitale Behördenleistungen

Behörden bieten ihre Leistungen standardmässig digital («Digital First»), nutzerzentriert und barrierefrei an

Messgrössen

Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der UNO

Zugehörige Massnahmen

43 Massnahmen (wird laufend ergänzt)

Modellvorhaben nachhaltige Raumentwicklung: 2020–2024

Modellvorhaben nachhaltige Raumentwicklung: 2020–2024 mit dem Themenschwerpunkt "Chancen der Digitalisierung für die regional koordinierte Grundversorgung/Daseinvorsorge nutzen". Mit den Modellvorhaben beabsichtigt der Bund, dank der Digitalisierung überkommunal koordinierte und effiziente Lösungen für die Erbringung von Grundversorgungsleistungen zu fördern.

Plattform EasyGov.swiss

Weiterer Ausbau des One-Stop-Shops «EasyGov.swiss» für Unternehmen mit weiteren Behördengängen und Funktionalitäten.

Digitalisierung der Erwerbsersatzordnung (EO)

Im Bereich der Verdienstausfallentschädigung (EO) interagieren Bürger und Arbeitgeber bei der Bearbeitung von Fällen mit den Behörden.

- Bürgern und Arbeitgebern eine digitale und automatisierte Lösung zur Verfügung zu stellen, die es ihnen ermöglicht, Informationen zu erhalten und sich online mit den Behörden für die Bearbeitung von EO-Leistungen auszutauschen.

- Den papiergestützten Austausch ersetzen zwischen den verschiedenen Akteuren durch elektronischen Austausch, um die Qualität der Bearbeitung zu verbessern und die Kosten und Durchlaufzeiten zu reduzieren.

Elektronische Stimmabgabe "Vote électronique"

Mit E-Voting wollen Bund und Kantone die Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmungen digitalisieren. Der elektronische Stimmkanal, der sich in einer Versuchsphase befindet, soll neben der brieflichen und persönlichen Stimmabgabe eine zusätzliche Möglichkeit für eine mobile und barrierefreie Stimmabgabe bieten. Gestützt auf die neuen Rechtsgrundlagen sollen die Kantone die Versuche mit vollständig verifizierbaren E-Voting-Systemen wieder aufnehmen können. Ziel ist ein stabiler Versuchsbetrieb mit einem begrenzten Elektorat (Wählerschaft).

Online-Zugang zum Archivgut

Der orts- und zeitunabhängige digitale Zugang zu Informationen aus dem Archiv wird bis 2025 zum Standard, der analoge Zugang zum Ausnahmefall.

Nationaler Adressdienst

Derzeit gibt es keinen nationalen Dienst, mit dessen Hilfe Verwaltungseinheiten die aktuell gültigen Wohnadressen der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz validieren, suchen oder abgleichen können. Der nationale Adressdienst (NAD) soll die Adressdaten der kommunalen und kantonalen Einwohnerdienste national verfügbar machen. Nutzende sind ausschliesslich Verwaltungen und beauftragte Dritte – der Zugriff und die Nutzung ist für Private ausgeschlossen. Mit dem NAD können administrative Prozesse vereinfacht und öffentliche Aufgaben effizienter erledigt werden.

Umsetzung der Open Government Data Strategie (2019 – 2023) und Einführung von «open by default»

Ab 2020 haben die Bundesstellen alle neu publizierten Daten als offene, frei und maschinell nutzbare Verwaltungsdaten («Open Government Data») möglichst von Anfang nachfragegerecht auf dem zentralen Portal opendata.swiss verfügbar zu machen. Dies ist das Hauptziel der zweiten Open Government Data Strategie (2019 – 2023). Damit werden Transparenz und Partizipation sowie Innovation gefördert.

Auch die Datennutzung soll angeregt werden, indem die Datenkompetenz gestärkt und der Dialog mit Datenanbietern und Datennutzern gefördert werden. Dazu wird geprüft, ob die OGD-Grundsätze rechtlich verankert werden sollen, um optimale Rahmenbedingungen zu schaffen.

Die Strategie ist für die Bundesverwaltung verbindlich. Sie will zudem die Kantone und Gemeinden sowie staatsnahe Betriebe darin unterstützen, sich ebenfalls stärker zu beteiligen. Auch Private, die Daten im Auftrag des Bundes bearbeiten, sind eingeladen, diese offen zu publizieren. Ausgenommen bleiben Daten, wenn überwiegende legitime Schutzinteressen dies erfordern, etwa der Datenschutz oder der Schutz von privaten Geschäftsgeheimnissen.

Fachanwendungen eAsyl und eRetour

Die Fachanwendungen eAsyl und eRetour sind Teil des Digitalisierungs- programms des SEM. eAsyl ermöglicht die digitale Bearbeitung der Asylanträge. Das Projekt eRetour unterstützt Prozesse bei der Rückkehr asylsuchender Personen. Ziel ist, dass alle ausländer- und asylrechtlichen Verfahren (Einreise, Aufenthalt, Arbeit, Asyl, Rückkehr usw.) auf einer einheitlichen Benutzeroberfläche medienbruchfrei durchgeführt werden.

Programm Digitale Transformation & Innovation EDI

Das Programm Digitale Transformation & Innovation EDI hat zum Ziel, Synergien und Schnittstellen zu schaffen; dies umfasst u. a. folgende Projekte: Mit «eRegress BSV» wird die Regressabwicklung schweizweit elektronisch und medienbruchfrei abgehandelt. «Awisa BLV» schafft eine Schnittstelle zu Acta-Nova und Sharepoint und erlaubt Vollzugsstellen, relevante Informationen gemeinsam zu sammeln und aufzubereiten. «eSubventionen» ist eine offene und modulare Lösung für alle Subventionsarten, die von verschiedenen Verwaltungsstellen im Bund eingesetzt werden kann.

Travel Admin App

Die kostenlose Travel Admin App bietet Hilfestellung in der Reisevorbereitung und erlaubt es Schweizer Reisenden, sich zu registrieren. Dies ermöglicht eine bessere Lokalisierung und Kontaktaufnahme via SMS, wenn sich am Reiseziel eine schwere Krise ereignet oder sich die Sicherheitslage verschlechtert.

Digitalisierung der Abwicklung der politischen Geschäfte

Mit dem Projekt «Schnittstelle Parlamentsdienste/Bundeskanzlei» werden die zwischen Parlament und Verwaltung ausgetauschten Informationen (parlamentarische Vorstösse, Botschaften, Gesetzestexte, Übersetzungsaufträge,…) künftig vollautomatisch und in strukturierter Form zwischen den Anwendungen des Parlaments und der Bundesverwaltung ausgetauscht. Das ist ein weiterer Schritt bei der digitalen Transformation der Abwicklung von politischen Geschäften und soll nach Projektabschluss dann durch eine kontinuierliche Weiterentwicklung fortgesetzt werden.

Signaturservice

Die Massnahme soll den breiten Einsatz digital signierter und gesiegelter Dokumente, insbesondere bei den Verfügungen, in der Bundesverwaltung unterstützen. Primär sollen den Ämter und Departementen moderne und automatisierbare Signaturservices zur Nutzung in diversen Bundesanwendungen zur Verfügung gestellt werden. Dies wird erreicht, indem die Standarddienste Identitäts- und Zugangsverwaltung Bund zentrale serverbasierte Signaturservices für qualifizierte Signaturen und geregelte Siegel bereitstellen. Das nützt der digitalen Schweiz, weil der Bund im Verkehr mit Behörden, Unternehmen und Bürger konsequent auf digitale, vertrauenswürdige und fälschungssichere Dokumente umstellen kann.

Hub consulaire

Die Massnahme soll den Service für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer im Bereich konsularische Dienstleistungen verbessern.

Es geht dabei primär um die Zurverfügungstellung der für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer notwendigen Dienstleistungen in einem einzigen Self-Service-Portal, welches mit der eID genutzt werden kann. Dies soll erreicht werden, indem die verschiedenen Dienstleistungen, von verschiedenen Ämtern in einem Service-Hub zusammengefasst werden.

Das nützt der Digitalen Schweiz, weil eine digitale Durchgängigkeit vom Portal bis zu den zuständigen Kantonalen- oder Bundesbehörden entsteht. Die Kundinnen und Kunden profitieren von einer schnellen, einfachen, sicheren und nachvollziehbaren Dienstleistung.

Förderung digitaler Ausweise im Strassenverkehr

Die Massnahme soll die Nutzung der digitalen Ausweise im Strassenverkehr fördern. Dabei geht es im ersten Schritt um den digitalen Führerausweis. Die Einwohnerinnen und Einwohner sollen dabei die Kontrolle über ihre eigenen Daten behalten. Dies soll erreicht werden, indem digitale Ausweise des Strassenverkehrs als «Credential» im vertrauensvollen Ökosystem und Datenraum des Bundes zusammen mit der Bundeswallet angeboten werden. Das nützt der digitalen Schweiz, weil dadurch Behördengeschäfte digital und sicher abgewickelt werden können und gleichzeitig digitale Dienstleistungen der Privatwirtschaft gefördert werden können.

Datenraum Umwelt

Die Massnahme soll die Arbeit mit Umweltdaten in Hinblick auf Datenaustausch, Zugang und Qualität in der Schweiz verbessern.

Es geht dabei primär um die Automation bestehender Prozesse, den Aufbau eines zentralen Verzeichnisses und den vereinfachten Zugang auf Umweltdaten.

Dies soll erreicht werden, indem wir verschiedene Teilprojekte innerhalb des BAFU initiieren, um verschiedene Handlungsoptionen aufzuzeigen und in Form von Prototypen (MVP) greifbar zu machen. Zusätzlich bieten wir intern Unterstützung an, um bestehende Umweltdaten einfacher und schneller auf die bestehende Plattform lindas bereitzustellen.

Das nützt der digitalen Schweiz, weil wir in der «Strategie Digitale Schweiz 2023» explizit hervorgehoben haben, dass wir einen Beitrag zur Erreichung der Schweizer Klima- und Umweltziele leisten werden.

BAFU Programmvereinbarungen 4.0

Die Massnahme digitalisiert die Vertragserstellung und Ausführung im Rahmen der seit 2008 existierenden «Programmvereinbarungen im Umweltbereich».

Um die Vielzahl der Verträge (weit über 500) und deren Ausführung effizient abwickeln zu können (sowohl innerhalb des BAFU als auch bei allen Kantonen) muss dieser Prozess zwingend automatisiert werden.

Dies soll erreicht werden, indem wir eine zentrale Datenbank zur Verfügung stellen und bestehende manuelle Prozesse durch intelligente Datenflüsse ersetzen.

Das nützt der digitalen Schweiz, weil es die Zusammenarbeit Bund-Kantone stark vereinfacht, eine entsprechende Governance ermöglicht und Daten von den Kantonen schneller zur Verfügung stehen, um so eine bessere Steuerung der Massnahmen zu ermöglichen.

Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden AGOV

AGOV ist ein Vorhaben, welches die Loginfunktionalitäten des seit vielen Jahren bestehenden CH-LOGIN der Bundesverwaltung allen Verwaltungsebenen der Schweiz (Gemeinden, Städte, Kantone, Bund) zugänglich macht (bisher nur Bund). Die staatlich anerkannte E-ID wird zukünftig als Identifikationsnachweis für den Login-Prozess zugelassen.

Die Massnahme soll die Interoperabilität der Behördenlogins inkl. Möglichkeiten für eine zukünftige staatliche E-ID erlebbar machen. Es geht dabei primär um den Abbau von Hürden für die digitale Zusammenarbeit (E-Government). Dies soll mit dem einheitlichen Login AGOV erreicht werden.. Das nützt der Digitalen Schweiz, weil E-Government einfacher wird und die E-ID ab ihrem Start sofort einsetzbar ist.

Der Dienst ist Teil der Standarddienste der Bundeskanzlei (Bereich DTI). Die Auftraggeberschaft für das Projekt liegt bei der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS).

Digitalisierung der Schweizer Justiz

Das Projekt Justitia 4.0 hat zum Ziel, die heutigen Papierakten durch elektronische Dossiers zu ersetzen. Der Rechtsverkehr zwischen der Verfahrensleitung und den Verfahrensbeteiligten sowie die Akteneinsicht sollen künftig über die sichere Plattform «Justitia.Swiss» erfolgen. Den Justizbehörden wird eine Applikation zur Verfügung gestellt, in der das effiziente und benutzerfreundliche Arbeiten mit der digitalen Akte möglich ist. Die Akten stehen den berechtigten Personen jederzeit und ortsunabhängig zur Verfügung. Zeitliche Verzögerungen durch den postalischen Austausch fallen weg. Entsprechend erlaubt die Digitalisierung eine effizientere Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden und der Anwaltschaft. Ausserdem wird das Durchsuchen der Akten und deren Aufbewahrung erleichtert. Die Applikation wird anhand der neusten Technologien entwickelt und führt zu einer sicheren digitalen Justiz.

Das Projekt Justitia 4.0 wird im Auftrag der Konferenz der kantonalen Justizdirektorinnen und Justizdirektoren (KKJPD) sowie der eidgenössischen Justizkonferenz (eidgenössische Gerichte und kantonale Obergerichte und Kantonsgerichte) durchgeführt.

Neues Datenschutzgesetz DSG

Das neue Datenschutzgesetz (DSG) und die neue Datenschutzverordnung (DSV) sowie die neue Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) sind am 1. September 2023 in Kraft getreten. Mit der Totalrevision wird das Datenschutzrecht den veränderten technologischen und gesellschaftlichen Verhältnissen angepasst. Dabei werden insbesondere die Transparenz von Datenbearbeitungen verbessert und die Selbstbestimmung der betroffenen Personen über ihre Daten gestärkt.

Gleichzeitig hat die Totalrevision der Schweiz erlaubt, das modernisierte Datenschutzübereinkommen SEV 108+ des Europarats zu ratifizieren. Zudem soll die Revision die schweizerische Datenschutzgesetzgebung insgesamt den Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung 2016/679 (EU-DSGVO) annähern. Diese Annäherung und die Ratifizierung des modernisierten Übereinkommens SEV 108 sind zentral, damit die EU die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkennt und die grenzüberschreitende Datenübermittlung auch künftig ohne zusätzliche Hürden möglich bleibt.

Das Parlament hat die Vorlage des Bundesrates in zwei Etappen aufgeteilt. In der ersten Etappe wurde nur die Schengen-relevante Richtlinie (EU) 2016/680 zum Datenschutz in Strafsachen mit dem Schengen-DSG umgesetzt. In der zweiten Etappe wurde die Totalrevision des DSG beraten. Mit dem Inkrafttreten des neuen DSG wurde das Schengen-DSG der ersten Etappe wieder aufgehoben und in die Totalrevision des DSG integriert.

Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben EMBAG

Das EMBAG schafft die Rechtsgrundlagen für eine wirkungsvolle digitale Transformation in der Bundesverwaltung sowie für die Zusammenarbeit zwischen Behörden verschiedener Gemeinwesen und Dritten auf dem Gebiet des E-Government.

Konkret soll mit dem EMBAG die elektronische Abwicklung der Geschäftsprozesse des Bundes gefördert werden («digital first»). Diese Prozesse umfassen die Interaktion der Behörden aller Staatsebenen untereinander sowie die Interaktion der Behörden zu Unternehmen und zur Bevölkerung. Im EMBAG werden namentlich die Rahmenbedingungen für die Verbreitung des Einsatzes von E-Government auf Bundesebene, für die Zusammenarbeitsformen des Bundes mit anderen Gemeinwesen und Organisationen im Bereich E-Government sowie für die elektronischen Behördenleistungen des Bundes festgelegt. Mit Letzterem werden Grundlagen für die gebührenfreie Lizenzweitergabe von Software (Open Source Software) und für die Veröffentlichung von Daten der Verwaltung zur freien Nutzung (Open Government Data) geschaffen. Sodann wird die Bereitstellung und Nutzung von IKT-Mitteln als auch die Verbindlicherklärung von Standards geregelt. Des Weiteren sieht die Vorlage vor, dass Aufgaben im Bereich der administrativen Hilfstätigkeiten an Organisationen übertragen werden können und dass sich der Bund an Organisationen im Bereich E-Government beteiligen kann. Ebenfalls geregelt wird der Grundsatz des automatisierten elektronischen Datenaustauschs mittels Schnittstellen sowie der Betrieb einer Interoperabilitätsplattform. Zur Förderung der digitalen Transformation der Bundesverwaltung wird ferner eine Grundlage für die Durchführung von Pilotversuchen geschaffen. Eine befristete Bestimmung sieht sodann eine Anschubfinanzierung zur Förderung dringend erforderlicher digitaler Infrastrukturen und Basisdienste für die Jahre 2024–2027 vor. Eine weitere Rechtsgrundlage für eine Anschubfinanzierung ermöglicht dem Bund die Gewährung einmaliger Finanzhilfen zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichen Interesse.

Neues Strafregister-Informationssystem VOSTRA

Im Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Vollautomatisiertes Strafregister) werden Urteile, Sanktionen und Entscheide gemäss dem Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem (StReG) sowie der dazugehörenden Verordnung (StReV) erfasst. Es wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt und den Behörden des Bundes und der Kantone Informationen über das strafrechtliche Vorlegen von Personen und unterstützt diese somit bei der Erfüllung verschiedener gesetzlicher Aufgaben, wie beispielsweise der Durchführung von Strafverfahren, bei Einbürgerungsverfahren oder der Eignungsprüfung für den Militär- oder Zivildienst. Der Fachbereich gibt zudem Privatpersonen auf Bestellung einen Privatauszug und einen zweckgebundenen Sonderprivatauszug ab.

2016 wurde die Gesamtrevision des Strafregisterrechts durch das Parlament verabschiedet. Damit verbunden wurde der umfassende Neubau der VOSTRA-Datenbank. Das neue VOSTRA trägt den veränderten gesellschaftlichen Sicherheitsbedürfnissen Rechnung und verwendet die AHVN als zusätzliches eindeutiges Identifikationsmerkmal um insbesondere die Datenqualität zu verbessern, die Effizienz der Datenverarbeitung zu steigern und die Datenschutzmassnahmen für Personen sicherzustellen.

Das modernisierte Strafregister-Informationssystem VOSTRA ermöglicht es, die Strafregisterdaten sicher, schnell und benutzerfreundlich einzutragen und zu verwalten. Insbesondere haben Gerichte, Staatsanwaltschaften und Strafvollzugsbehörden neu die Möglichkeit, ihre Daten von ihren eigenen Systemen per Knopfdruck direkt in VOSTRA abzuspeichern und auf eine manuelle Eingabe zu verzichten. Das neue System leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung in der Strafjustiz.

Notariatsdigitalisierungsgesetz

Nach geltendem Recht muss das Original einer öffentlichen Urkunde als Papierdokumente erstellt werden. In Zukunft soll gestützt auf das Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat (Notariatsdigitalisierungsgesetz; DNG) das Original einer öffentlichen Urkunde auch in elektronischer Form erstellt werden können. Das technologieneutrale Notariatsdigitalisierungsgesetz regelt nur die Grundsätze zur Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden. Die Ausführungsbestimmungen sollen auf Verordnungsebene geregelt werden.

Das elektronische Original einer öffentlichen Urkunde soll künftig in einem zentralen Urkundenregister gespeichert werden. Darin werden die gespeicherten Dokumente sicher aufbewahrt. Zudem bleiben die Dokumente so langfristig lesbar und allfällige Fälschungen sind einfacher zu beweisen. Das zentrale Urkundenregister soll vom Bund betrieben werden.

Umsetzung der Strategie Geoinformation Schweiz

Mit der Umsetzung, gesteuert durch jährlich aktualisierte Aktionspläne, soll die Vision: «Von Geodaten zu Wissen: Vernetzte und geolokalisierte Informationen für die Schweiz» erreicht werden. Durch die Vernetzung und Georeferenzierung von Informationen entsteht digitales, faktenbasiertes Geowissen. Es ermöglicht und fördert nachhaltige Entscheidungen für eine lebenswerte, offene und fortschrittliche Schweiz.

Die Massnahmen soll bessere Geodaten, Geoinformationen und Wissen als Grundlage und Entscheidungshilfen für den Umgang mit unserem Lebensraum fördern. Dabei geht es primär um verlässliche, detaillierte und aktuelle Geoinformationen einfach zugänglich und vernetzbar zu machen.

Dies soll erreicht werden, indem die Nationale Geodaten-Infrastruktur mit leistungsfähigen, digitalen Geoplattformen weiterentwickelt wird. Darauf sollen die Daten automatisiert erstellt, vernetzt und geteilt werden. Durch die intelligente Verknüpfung entsteht so digitales, faktenbasiertes Geowissen.

Das nützt der Digitalen Schweiz, weil durch die Vernetzung und Georeferenzierung von Informationen digitales, faktenbasiertes Geowissen entsteht. Es ermöglicht nachhaltige Entscheidungen für eine lebenswerte, offene und fortschrittliche Schweiz. Die bereits sehr weit fortgeschrittene Digitalisierung im Bereich Geoinformation wird weiterentwickelt und ausgebaut.

Aktionsplan Digitalisierung des geologischen Untergrunds

Der Aktionsplan "Digitalisierung des geologischen Untergrunds" des Bundesrats unterstützt die Sicherung künftiger Investitionen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft im Untergrund durch die Bereitstellung von flächendeckenden und harmonisiert vorliegenden digitalen geologischen Daten. Er fokussiert auf die Handlungsfelder: Standards, Harmonisierung, Produktion und Zugang und ist dabei auf verschiedene andere Strategien und Politikbereiche abgestimmt. Mit der Umsetzung des Aktionsplans wird der Austausch und die Nutzung geologischer Daten zwischen Bund, Kanton und Privaten erleichtert und deren Verfügbarkeit verbessert.

Die Massnahme soll den Zugang zu und Nutzung von digitalen geologischen Daten fördern. Es geht dabei primär um die Verbesserung der Datenverfügbarkeit und des Wissens zum geologischen Untergrund. 

Das nützt der Digitalen Schweiz, weil die digitale Verfügbarkeit von geologischen Daten dazu beiträgt, Investitionen in den Untergrund zu sichern, indem Daten nicht mehr mehrmals erhoben werden, sondern immer wieder und mehrfach genutzt werden können und dank der verbesserten Datenlage die Vorhersagen zum Untergrund zuverlässiger werden.

Verbreitung der I14Y-Interoperabilitätsplattform

Die I14Y-Interoperabilitätsplattform ist ein zentrales Verzeichnis im Datenökosystem DataHub. Hierfür müssen die Verwaltungsstellen ihre Metadaten, API- Schnittstellen und elektronischen Behördenleistungen auf der Plattform erfassen (gemäss EMBAG). Mit Zunahme der verfügbaren Informationen steigt auch der Mehrwert der I14Y- Interoperabilitätsplattform. Verwaltungsstellen aller Staatsebenen sollen zur deren Verwendung angehalten und dabei aktiv unterstützt werden.

Für den elektronischen Datenaustausch sind verfügbare Informationen über vorhandene Datensätze wichtig. Die Förderung derer Erfassung unterstützt nicht nur die Digitalisierung der Verwaltung, sondern ist auch ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips. Mit der I14Y-Interoperabilitätsplattform sollen vorhandene Datensammlungen und elektronische Behördenleistungen auffindbar gemacht werden.

Verwaltungsstellen aller föderalen Ebenen werden bei der Nutzung der I14Y-Interoperabilitätsplattform konkret unterstützt. Dadurch wird die Zahl der auf der Plattform dokumentierten Datensammlungen, API-Schnittstellen sowie elektronischen Behördenleistungen gesteigert. Eine gut genutzte I14Y-Interoperabilitätsplattform stellt für das Datenökosystem DataHub als öffentliche Informationsquelle einen zentralen Mehrwert dar.

Georegister für eine digitale Schweiz

Um den Anforderungen einer digitalen Gesellschaft und Verwaltung gerecht zu werden, werden Georegister erstellt und in digitalen Prozessen verbindlich verwendet. Mit der Einführung von Georegistern wird die Zusammenarbeit zwischen den Geoinformationsdiensten der Verwaltung, insbesondere zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, modernisiert und verstärkt. Der Endnutzer wird so zentral auf homogene, flächendeckende und vollständige Geodaten zugreifen können, die den jeweils gültigen Stand repräsentieren. Dies wird die Nutzung von amtlichen Geoinformationen in digitalen Verwaltungsprozessen stärken.

Unterstützung bei der Umsetzung des Masterplans OGD 2024–2027

Das Hauptziel des Masterplans OGD 2024–2027 besteht darin, die Bundesverwaltung bei der Umsetzung von Art. 10 des EMBAG zu unterstützen und die Initiativen der OGD-Strategie 2019–2023 fortzusetzen.

Die Massnahme soll die Publikation der Daten als Open Government Data (OGD) weiterhin fördern, um die Transparenz, Partizipation und Innovation in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen. Die Massnahme soll dazu beitragen, dass die Schweiz im Bereich der OGD international kompatibel und wettbewerbsfähig bleibt. 

Es geht dabei primär um die Umsetzung wichtiger OGD-Prinzipien wie «open by default» und «open by design», um die Zusammenarbeit sowie den Austausch und die Vernetzung der OGD-Gemeinschaft zu fördern und so das volle Potenzial von OGD im Rahmen der rechtlichen, organisatorischen, technischen und semantischen Anforderungen ausschöpfen zu können. Ebenso sollen Synergien mit dem Bereich Forschung und Datenwissenschaft geschaffen werden.

Dies soll erreicht werden, indem – das Angebot, die Nutzung und die Zugänglichkeit von OGD entwickelt, verbessert und nachhaltig gefördert werden (Verfügbarkeit); – die Qualität der Daten und ihrer Beschreibung gewährleistet wird (Qualität der [Meta-]Daten); – der Metadatenkatalog ausgebaut und nachhaltig entwickelt wird (Infrastruktur); – Verbindungen zwischen OGD, Wissenschaft und Forschung geschaffen werden (Synergien); – die Kompetenzen gestärkt werden und das Netzwerk im Bereich der OGD entwickelt wird (Austausch).

Das nützt der Digitalen Schweiz, weil der Masterplan OGD 2024–2027 es ermöglicht, die Kontinuität mit der OGD-Strategie 2019–2023 sicherzustellen, die Teil des aktuellen Aktionsplans Digitale Schweiz ist. Diese Massnahmen sind auch für die Kantone, die Gemeinden und die staatsnahen Betriebe wichtig, die dazu ermutigt werden, die Veröffentlichung von OGD zu fördern und sich stärker in diesem Bereich zu engagieren.

EAK-Copilot für Mitarbeitende

Der EAK-Copilot, ein mehrsprachiger KI-Chatbot, soll EAK-Mitarbeitenden bei komplexen Sozialversicherungsanfragen effektiv assistieren. Er schöpft aus öffentlichen Datenquellen und integriert fortschrittliche KI, Natural Language Processing und Information Retrieval, um proaktive Interaktionskompetenz zu gewährleisten.

Der Chatbot minimiert den Arbeitsaufwand und steigert die Präzision in der Informationsbeschaffung. Der modulare, skalierbare Copilot unterstützt die Einarbeitung neuer Mitarbeitenden und demonstriert die Möglichkeit zur Adaption und Vernetzung seiner Instanzen durch andere Behörden.

Der Fokus liegt auf digitalen Behördenleistungen im NLP-Bereich. Die Copilot-Erfahrung der EAK kann als Ausgangsage für die zukünftige Entwicklung von KI-Behördenleistungen dienen.

Der EAK-Copilot wird als Open-Source-Projekt mit einem Datenbewusstsein konzipiert und ist in der Lage, mit seiner Umgebung zu interagieren und Entscheidungen zu treffen. Dabei werden sowohl als auch Open-Source-LLMs On-Premises-Lösungen und Angebote von OpenAI bzw. Microsoft verglichen, um eine optimale, anpassungsfähige und souveräne Implementierung zu gewährleisten.

Der Nutzen liegt darin, dass das Projekt zur KI-Kompetenzentwicklung beiträgt. Es stellt nicht nur ein innovatives Werkzeug für Informationsbeschaffung und Lernen bereit, sondern fördert auch die digitale Souveränität durch den Einsatz und die Entwicklung entsprechender Technologien Prozessen.

API-Security-Guidelines

Die API-REST-Security-Guidelines adressieren Sicherheitsfragen im Kontext API. Sie unterstützen beim Design und Betrieb von API, indem sie sicherheitsrelevante Fragen adressieren.

Die Massnahme soll die Sicherheit von elektronischen Schnittstellen vergrössern. Es geht dabei primär um API. Dies soll erreicht werden, indem man den elektronischen Datenaustausch und das Angebot von elektronischen Behördenleistungen fördert. Das nützt der Digitalen Schweiz, weil Daten und Leistungen auf sicheren digitalen Kanälen möglichst einfach verfügbar sein sollen.

API-REST-Guidelines

Die API-REST-Guidelines sind Designrichtlinien für RESTful APIs, und richten sich an alle API-Entwickler der öffentlichen Verwaltung. Sie wurden von Best-Practices aus der Wirtschaft abgeleitet und auf die Schweiz adaptiert.

Die Massnahme soll die Entwicklung von elektronischen Schnittstellen fördern. Es geht dabei primär um den elektronischen Datenaustausch und das Angebot von elektronischen Behördenleistungen. Dies soll erreicht werden, indem Daten und Leistungen auf digitalen Kanälen möglichst einfach verfügbar sein sollen. Das nützt der Digitalen Schweiz, weil API eine wesentliche Grundlage für die Digitalisierung sind.

GovTech Hackathon

Der GovTech Hackathon bringt Fachpersonen aus dem öffentlichen Sektor, der Forschung und der Privatwirtschaft zusammen und hat zum Ziel, Lösungen für die digitalen Herausforderungen zu finden. Dank interdisziplinärer Zusammenarbeit fördert diese innovative Veranstaltung die Entwicklung neuer Lösungsansätze für die digitale Transformation in der Schweiz und stärkt die Kooperation von Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Beim GovTech Hackathon arbeiten interdisziplinäre Teams gemeinsam an realen digitalen Problemstellungen; damit stärkt er das Datenökosystem in der Schweiz und fördert die Umsetzung digitaler Lösungen.

Der Hackathon steht allen Interessierten in der Schweiz offen. Die Teilnehmenden stammen aus drei Sprachregionen und den drei föderalen Ebenen, aus der Wissenschaft und der Privatwirtschaft; der Hackathon fördert damit die Vernetzung und den Lösungsaustausch. Die Umsetzung in der öffentlichen Verwaltung dieses innovativen Formats, das den Schwerpunkt auf rasche gemeinsame Lösungsansätze legt, ist richtungsweisend. Der qualitative Mehrwert liegt in der direkten Zusammenarbeit von Fachpersonen, Entwicklerinnen und Entwicklern sowie Forschenden, dank der nutzbringende Lösungen entstehen.

Datenökosystem

Die Massnahme dient dazu, Grundlagen für den Aufbau von interoperablen und vertrauenswürdigen Datenräumen für die öffentliche Verwaltung und Anspruchsgruppen aus Wirtschaft, Wissenschaft und der Gesellschaft bereitzustellen. Durch gemeinsame Grundlagen können Datenräume einfacher entstehen und rascher Wirkung entfalten.

Mit Prototypen werden konkrete Ideen geprüft, Proof of Concepts umgesetzt und wichtige Erkenntnisse gewonnen werden. Die abstrahierten Erkenntnisse fliessen in die Grundlagen ein.

Die Anlaufstelle Datenökosystem Schweiz hat am 15. Januar ihre Arbeit aufgenommen. Sie unterstützt Datenräume in ihrem Entstehen und ermöglicht ein koordiniertes Wachstum eines interoperablen und vertrauenswürdigen Datenökosystems. Damit wird die Mehrfachnutzung von Daten vereinfacht und die Nutzung von Synergien gefördert.

Die Massnahme Datenökosystem Schweiz kombiniert die Initiativmassname INMV0424 der Digitalen Verwaltung Schweiz und die Bundesratsbeschlüsse zu den Grundlagen des Schweizer Datenökosystems. Anspruchsgruppen sind in verschiedenen Gremien und Prototypen eng eingebunden. Das nützt der Digitalen Schweiz, indem Rahmenbedingungen und Grundlagen für eine interoperable und vertrauenswürdige Nutzung von Daten geschaffen werden.

Digitalisierung des Schweizerischen Seeschifffahrtsamtes SSA

Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt SSA hat als zuständige Flaggenstaats- und Zulassungsbehörde die administrative, betriebliche und technische Aufsicht über die seegehenden Schweizer Handelsschiffe, deren Betreiber und Besatzung, wie auch für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt unter Schweizer Flagge auf See. Um den Zugang zu den Dienstleistungen des SSA zu vereinfachen, werden diese optimiert und digitalisiert.

Dabei geht es primär darum, dass das Kundenerlebnis verbessert und vereinfacht werden soll. Dies soll erreicht werden, indem die bestehenden Prozesse durch Optimierung und Digitalisierung einen verbesserten Zugang zu den Dienstleistungen des Schweizerischen Schifffahrtsamtes ermöglichen.

LINDAS – Linked Data System

Bereitstellung und Erneuerung der Linked-Data-Infrastruktur und -Dienste (Linked Data Services, LINDAS). Mit dieser Massnahme werden der Bevölkerung offene, strukturierte und verknüpfte Daten der Schweizer Behörden zur Verfügung gestellt.

In erster Linie werden offene Behördendaten (Open Government Data, OGD) strukturiert und vernetzt bereitgestellt. Die Massnahme ist für die Umsetzung der Strategie «Digitale Schweiz» von Nutzen, da mit der Infrastruktur die Umsetzung von Artikel 10 des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben aktiv unterstützt wird. 

DIZIS (Digitalisierung des Zivilschutzes)

DIZIS (Digitalisierung des Zivilschutzes) ist ein Projekt zur Digitalisierung von einigen Hilfsmittel für die Dienstpflichtigen, damit diese digital mit den aufbietenden Behörden respektive mit den verschiedenen Stakeholdern interagieren können. Durch diese Digitalisierung soll der administrative Aufwand verringert und die Interaktion zwischen Dienstpflichtigen und Behörden erleichtert werden. Das System wird in Form eines Portals, konkret über eine App, umgesetzt.

Das System zielt darauf ab, die Interaktion zwischen dem Dienstpflichtigen und der Verwaltung zu digitalisieren und gleichzeitig eine gewisse Interessengemeinschaft rund um seine Dienstpflicht zu schaffen. Dazu muss der Dienstpflichtige zunächst Zugang zu seinem digitalisierten elektronischen Dienstbüchlein haben und in einem zweiten Schritt, aufgeboten werden bzw. in der Lage sein, Anträge auf Dienstverschiebung auf digitalisiertem Weg zu stellen.

Es geht dabei primär um die Digitalisierung der administrativen Prozesse im Zivilschutz und der Ersatz des physischen Dienstbüchlein der Angehörigen des Zivilschutzes mit ein Elo Lösung (Elo DB). Dies soll erreicht werden, indem der administrative Aufwand verringert und die Interaktion zwischen Dienstpflichtigen und Behörden erleichtert werden. Das nützt der Digitalen Schweiz, da die Beziehung zwischen den Behörden und der Bevölkerung wird dadurch gestärkt wird.

Umsetzung der digitalen Transformations- und Innovationstrategie der Sozialversicherungen 1. Säule und Familienzulagen

Umsetzung der digitalen Lösungen inklusive deren rechtlichen Grundlagen, welche aus den identifizierten Handlungsfeldern resultieren. Dem Bedürfnis nach einem national einheitlichen, sicheren und zuverlässigen Informations- und Kommunikationskanal, der einfach digital erreicht werden kann, wird mit einer E-Sozialversicherungsplattform (E-SOP) Rechnung getragen.

Die Massnahme zielt darauf ab, eine standardisierte und offene Schnittstelle für ganzheitliche und digitale Geschäftsprozesse bereitzustellen. Dadurch soll eine einheitliche digitale Dienstleistung mit optimierter Selbstverwaltung der Daten durch die Versicherten und damit die Transparenz des Verwaltungshandelns geschaffen werden. Zusätzlich sollen für die Durchführungsorgane der Sozialversicherungen der 1. Säule neue Informationssysteme entwickelt werden, die eine optimierte Nutzung der vorhandenen Daten und die Schaffung von Synergien ermöglichen. Dies erlaubt eine Reduktion der Verwaltungskosten der Ausgleichskassen, der Kosten des IV-Fonds Kosten sowie der Verwaltungskostenzuschüsse aus dem AHV-Ausgleichsfonds.

Dies soll erreicht werden, indem in den zentralen Registern der zentralen Ausgleichsstelle ZAS die Daten in Echtzeit vorhanden sind. Die Daten werden durch API-Schnittstellen von den dezentralen Durchführungsstellen standardisiert an die ZAS und andere Behörden übertragen und die Versicherten und Behörden können sich mittels einer eID (z.B. AGOV) einloggen.

Diese Massnahme bringt der Digitalen Schweiz entscheidende Vorteile, da sie den Versicherten einen digitalen Zugang zu ihren eigenen Daten ermöglicht und ihnen eine grössere Selbstverwaltung über diese Daten bietet. Zudem fördert sie einen standardisierten Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungen und kantonalen Behörden, was zu effizienteren Prozessen in den Durchführungsstellen und einer verbesserten Datenqualität führt

OSS-Hilfsmittel

Die gesetzliche Vorgabe durch Art. 9 EMBAG legt den Grundstein für die Veröffentlichung von Open-Source-Software durch Bundesbehörden. Damit dies jedoch einen echten Mehrwert für alle schafft, müssen sowohl die Qualität als auch die Art der Veröffentlichung deutlich verbessert werden. Zur Unterstützung sollen die OSS-Hilfsmittel fortlaufend weiterentwickelt werden.

Open Source Community of Practice

Zur Förderung des Wissensaustauschs und der Zusammenarbeit innerhalb der Bundesverwaltung wird eine departementsübergreifende Open-Source-Community of Practice eingerichtet. Sie bietet ganzjährig verschiedene Austauschformate und wird durch strategische Unterstützung auf Leitungsebene gestärkt.

GovTech Innovationsbörse 2025

Damit Start-ups und Ämter der Bundesverwaltung gemeinsam innovative Lösungen entwickeln, führt der Bereich DTI der Bundeskanzlei 2025 erneut eine Innovationsbörse durch. Die Bundesverwaltung nimmt damit eine Forderung des Parlaments auf, innovative Ideen zu prüfen und allenfalls rasch umzusetzen.

Die Innovationsbörse bietet Start-ups Gelegenheit zum Dialog mit Ämtern der Bundesverwaltung. Die teilnehmenden Ämter erhalten durch den Dialog eine Übersicht zu besonders innovativen Angeboten auf dem Markt. Aus den Ideen, die im Rahmen der Innovationsbörse entwickelt werden, können anschliessend konkrete Umsetzungsaufträge entstehen.

Lösungen suchen

Bis zum 28. April 2025 können interessierte Start-ups Lösungsvorschläge zu den Herausforderungen einreichen. Informationen zur Teilnahme an der Innovationsbörse finden Sie unter www.venturelab.swiss/govtech. Venturelab stellt im Auftrag der Bundeskanzlei den Kontakt zu Start-ups her. An der Abschlusstagung am 20. Juni 2025 konkretisieren die Ämter und die Start-ups die besten Lösungsvorschläge gemeinsam und planen gegebenenfalls Folgearbeiten.

Beschaffungsrecht

Die Innovationsbörse gilt beschaffungsrechtlich als Marktabklärung. Ob anschliessend an die Börse ein Folgeauftrag erteilt werden soll und welches Beschaffungsverfahren anzuwenden ist, entscheiden die teilnehmenden Bundesstellen auf Basis der Ergebnisse der Börse im Einzelfall. Es entstehen keine gegenseitigen Verpflichtungen; niemand bekommt Entschädigung.

Projekt Evolution Datenmatching

Das Projekt «Evolution Datenmatching» zielt darauf ab, ein fortschrittliches Matchingsystem für die öffentliche Arbeitsvermittlung (öAV) in der Schweiz zu evaluieren. Die Evaluation mittels Proof-of-Concept bildete die Grundlage, um ein leistungsfähigeres System entwickeln zu können, das eine höhere Datenqualität sowie effizientere Matchingergebnisse zwischen Stellensuchenden und offenen Stellen ermöglicht als das bisherige System. Neben der Optimierung der Vermittlungsprozesse trägt das Projekt zur Schaffung einer fundierten Datenbasis über den Schweizer Arbeitsmarkt bei. Diese eröffnet vielfältige Möglichkeiten für datenbasierte Weiterentwicklungen im Bereich Arbeitsmarktpolitik und Geschäftsprozesse der Arbeitslosenversicherung und der öffentliche Arbeitsvermittlung.

metadata.swiss: Meta- und Referenzdaten für Digitalisierer

metadata.swiss soll als zentrales Werkzeug für die Digitalisierer dienen. Einerseits vermittelt es zwischen Datenproduzenten und -konsumenten, unterstützt die Koordination zwischen Fachpersonen, Digitalisierern und Systemen und erleichtert damit wesentlich die Digitalisierung von Prozessen. Andererseits entsteht durch das Anfallen von Metadaten ein erhebliches Potenzial zur Automatisierung, das Kosteneinsparungen ermöglicht. Die Plattform bietet umfangreiche Inhalte wie Datenkataloge, APIs und Dienstleistungen und erlaubt das Verwalten von Referenzdaten, insbesondere Nomenklaturen, mit anschließender Publikation auf LINDAS.

Die Massnahme umfasst die Weiterentwicklung und Zusammenführung der bestehenden Plattformen opendata.swiss und I14Y zu einer integrierten Lösung. Der Datenkatalog wird dabei mit der Open-Source-Technologie Piveau umgesetzt und der Nomenklatur-Bereich erweitert. Ziel ist es, Daten einfach zu finden, Referenzdaten zu pflegen, über ihren gesamten Lebenszyklus zu verwalten und effizient zu publizieren , im Einklang mit den Vorgaben von EMBAG und DigiV.

Die Plattform erleichtert die Digitalisierung, fördert Datenharmonisierung und Interoperabilität, spart Kosten und vereinfacht die Nutzung für Anwenderinnen und Anwender. Konkrete Anwendungen zeigen den Nutzen: Ein KMU kann Meteodaten nutzen, um Abflussbecken vor einem Unwetter rechtzeitig zu steuern, und eine Versicherung kann harmonisierte Daten effizient an das BAG übermitteln.

Einsatz von KI in der Büroautomation

Die Büroautomation nutzt die Chancen der künstlichen Intelligenz, reduziert die damit verbundenen Risiken und setzt sich für ein innovatives und zukunftsgerechtes Arbeitsumfeld ein. Dabei werden KI-Tools wie M365 Copilot und Alternativen für deren Einsatz geprüft. Die KI in der Büroautomation unterstützt die Mitarbeitenden bei ihrer Arbeit insbesondere bei Routinearbeiten. Im Umfeld der Büroautomation werden die zur «Grundausstattung» gehörenden KI-Funktionen geprüft und bereitgestellt. Diese sind in die übergeordnete Compliance eingebettet. KI-basierte Automatisierung in der Büroautomation wird eingesetzt, um repetitive Aufgaben und Business Prozesse zu vereinfachen, Entscheidungsprozesse zu beschleunigen und um die Effizienz zu steigern.

Dies soll erreicht werden, indem eine Entscheidungsgrundlage für den Einsatz im Standarddienst Büroautomation erarbeitet wird. Vor einer möglichen Einführung muss eine Klärung der rechtlichen, sicherheitstechnischen und beschaffungsrechtlichen Grundlagen erfolgen. Mit dieser Massnahme wir die Umsetzung der Strategie für den Einsatz von KI-Systemen in der Bundesverwaltung unterstützt.

Datenstrategie Bund

Im Auftrag des Digitalisierungsrat Bund wird eine IKT-Teilstrategie nach Art. 40 DigiV erarbeitet, welche Leitplanken festlegt, um die digitale Transformation der Bundesverwaltung durch einen aufgabenorientierten, sicheren Umgang mit Daten zu unterstützen, der Innovation fördert und zugleich Rechtsstaatlichkeit, Datenschutz und das öffentliche Interesse wahrt. Die Massnahme soll die Nutzung, den Datenschutz, die Datengouvernance sowie die Interoperabilität in der Bundesverwaltung fördern, welche über eine grosse Datenmenge verfügt. Dies soll erreicht werden, indem basierend auf der Teilstrategie ein Umesetztungsplan folgt mit konkreten Massnahmen.