Notariatsdigitalisierungsgesetz
Nach geltendem Recht muss das Original einer öffentlichen Urkunde als Papierdokumente erstellt werden. In Zukunft soll gestützt auf das Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat (Notariatsdigitalisierungsgesetz; DNG) das Original einer öffentlichen Urkunde auch in elektronischer Form erstellt werden können. Das technologieneutrale Notariatsdigitalisierungsgesetz regelt nur die Grundsätze zur Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden. Die Ausführungsbestimmungen sollen auf Verordnungsebene geregelt werden.
Das elektronische Original einer öffentlichen Urkunde soll künftig in einem zentralen Urkundenregister gespeichert werden. Darin werden die gespeicherten Dokumente sicher aufbewahrt. Zudem bleiben die Dokumente so langfristig lesbar und allfällige Fälschungen sind einfacher zu beweisen. Das zentrale Urkundenregister soll vom Bund betrieben werden.
Meilensteine
- Am 30. Januar 2019 hat der Bundesrat das Bundesgesetz über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBG) in die Vernehmlassung geschickt.
- Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 die Vernehmlassungsergebnisse (BBl 2022 144) zur Vorlage über die digitale Beurkundung zur Kenntnis genommen und die Botschaft zum neuen DNG (BBl 2022 143) zu Handen des Parlaments verabschiedet.
- Am 16. Juni 2023 wurde die Vorlage Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat (DNG) in der Schlussabstimmung von beiden Räten angenommen.
Weiterführende Informationen
Status
Beginn | 2019 |
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Ende | 2028 |
Federführung
Departement
Partner
Digitale Verwaltung Schweiz
Ziele
Die Schweiz verfügt über zeitgemässe und kohärente Rechtsgrundlagen bezüglich der Rechte an Daten und ihrer Nutzung
Wirkungsbereich
Digitale Behördenleistungen
Behörden bieten ihre Leistungen standardmässig digital an («Digital First»).