Neues Strafregister-Informationssystem VOSTRA
Im Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Vollautomatisiertes Strafregister) werden Urteile, Sanktionen und Entscheide gemäss dem Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem (StReG) sowie der dazugehörenden Verordnung (StReV) erfasst. Es wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt und den Behörden des Bundes und der Kantone Informationen über das strafrechtliche Vorlegen von Personen und unterstützt diese somit bei der Erfüllung verschiedener gesetzlicher Aufgaben, wie beispielsweise der Durchführung von Strafverfahren, bei Einbürgerungsverfahren oder der Eignungsprüfung für den Militär- oder Zivildienst. Der Fachbereich gibt zudem Privatpersonen auf Bestellung einen Privatauszug und einen zweckgebundenen Sonderprivatauszug ab.
2016 wurde die Gesamtrevision des Strafregisterrechts durch das Parlament verabschiedet. Damit verbunden wurde der umfassende Neubau der VOSTRA-Datenbank. Das neue VOSTRA trägt den veränderten gesellschaftlichen Sicherheitsbedürfnissen Rechnung und verwendet die AHVN als zusätzliches eindeutiges Identifikationsmerkmal um insbesondere die Datenqualität zu verbessern, die Effizienz der Datenverarbeitung zu steigern und die Datenschutzmassnahmen für Personen sicherzustellen.
Das modernisierte Strafregister-Informationssystem VOSTRA ermöglicht es, die Strafregisterdaten sicher, schnell und benutzerfreundlich einzutragen und zu verwalten. Insbesondere haben Gerichte, Staatsanwaltschaften und Strafvollzugsbehörden neu die Möglichkeit, ihre Daten von ihren eigenen Systemen per Knopfdruck direkt in VOSTRA abzuspeichern und auf eine manuelle Eingabe zu verzichten. Das neue System leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung in der Strafjustiz.
Meilensteine
- Start Projekt Juni 2016.
- Juni 2018 Neubeurteilung bisheriger Planung.
- Oktober 2018 Verabschiedung neue Planung → Besonderheit: Erarbeitung der Verordnung parallel zum Projekt und Inkraftsetzung auf Einführungstermin.
- 23. Januar 2023: Inkrafttreten des neuen Strafregisterrechts (Strafregistergesetz und Strafregisterverordnung) und Inbetriebnahme NewVostra.
Weiterführende Informationen
Status
Beginn | 2016 |
---|---|
Ende | 2023 |
Federführung
Departement
Partner
Ziele
Die Schweiz verfügt über zeitgemässe und kohärente Rechtsgrundlagen bezüglich der Rechte an Daten und ihrer Nutzung
Wirkungsbereich
Digitale Behördenleistungen
Behörden bieten ihre Leistungen standardmässig digital an («Digital First»).
Fokusthemen
Digitalisierungsfreundliches Recht
Gesetze werden so gestaltet, dass sie die Digitalisierung begünstigen statt hemmen. Die Behörden auf allen föderalen Ebenen wickeln ihre Geschäfte wann immer möglich und soweit sinnvoll digital ab. Wenn nötig bieten sie auch nicht-digitale Lösungen an.