Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben EMBAG
Das EMBAG schafft die Rechtsgrundlagen für eine wirkungsvolle digitale Transformation in der Bundesverwaltung sowie für die Zusammenarbeit zwischen Behörden verschiedener Gemeinwesen und Dritten auf dem Gebiet des E-Government.
Konkret soll mit dem EMBAG die elektronische Abwicklung der Geschäftsprozesse des Bundes gefördert werden («digital first»). Diese Prozesse umfassen die Interaktion der Behörden aller Staatsebenen untereinander sowie die Interaktion der Behörden zu Unternehmen und zur Bevölkerung. Im EMBAG werden namentlich die Rahmenbedingungen für die Verbreitung des Einsatzes von E-Government auf Bundesebene, für die Zusammenarbeitsformen des Bundes mit anderen Gemeinwesen und Organisationen im Bereich E-Government sowie für die elektronischen Behördenleistungen des Bundes festgelegt. Mit Letzterem werden Grundlagen für die gebührenfreie Lizenzweitergabe von Software (Open Source Software) und für die Veröffentlichung von Daten der Verwaltung zur freien Nutzung (Open Government Data) geschaffen. Sodann wird die Bereitstellung und Nutzung von IKT-Mitteln als auch die Verbindlicherklärung von Standards geregelt. Des Weiteren sieht die Vorlage vor, dass Aufgaben im Bereich der administrativen Hilfstätigkeiten an Organisationen übertragen werden können und dass sich der Bund an Organisationen im Bereich E-Government beteiligen kann. Ebenfalls geregelt wird der Grundsatz des automatisierten elektronischen Datenaustauschs mittels Schnittstellen sowie der Betrieb einer Interoperabilitätsplattform. Zur Förderung der digitalen Transformation der Bundesverwaltung wird ferner eine Grundlage für die Durchführung von Pilotversuchen geschaffen. Eine befristete Bestimmung sieht sodann eine Anschubfinanzierung zur Förderung dringend erforderlicher digitaler Infrastrukturen und Basisdienste für die Jahre 2024–2027 vor. Eine weitere Rechtsgrundlage für eine Anschubfinanzierung ermöglicht dem Bund die Gewährung einmaliger Finanzhilfen zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichen Interesse.
Meilensteine
- An seiner Sitzung vom 14. November 2018 heisst der Bundesrat die von der interföderalen Organisation E-Government Schweiz erarbeiteten Eckwerte für die E-Government-Strategie Schweiz ab 2020–2023 gut. Er unterstreicht mit der Annahme des Leitbilds «Digital First» die Bedeutung des elektronischen Kanals, über den die Verwaltung zukünftig vorwiegend ihre Informationen und Dienste anbieten soll.
- Am 30. Januar 2019 gibt der Bundesrat gesetzliche Grundlagen für die Beteiligung des Bundes an eOperations Schweiz AG in Auftrag. Die 2018 gegründete Organisation «eOperations Schweiz» hat zum Ziel, im Bereich E-Government den gemeinsamen Aufbau und Betrieb von IT-Lösungen für digitalisierte Behördenleistungen von Bund, Kantonen und Gemeinden zu ermöglichen. Damit sich der Bund an der eOperations Schweiz AG beteiligen kann, ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Der Bundesrat unterstützt die Beteiligung des Bundes und hat das EFD beauftragt, diese Rechtsgrundlagen zu erarbeiten.
- An seiner Sitzung vom 9. April 2019 spricht sich der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz für eine verbindlichere Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen aus, um die Umsetzung von E-Government zu beschleunigen.
- Der Bundesrat verabschiedet an seiner Sitzung vom 20. November 2019 die E-Government-Strategie Schweiz 2020–2023. Mit deren Umsetzung soll der digitale Kanal zur ersten Wahl bei der Kontaktnahme mit der öffentlichen Verwaltung werden.
- Der Bundesrat und die Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) beschliessen am 3. April 2020 ein umfassendes Projekt, das die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und Städten beim Aufbau und bei der Steuerung der «Digitalen Verwaltung» verstärken soll. Aufbauend auf den vorhandenen Strukturen soll eine neue gemeinsame Organisation vor allem im Bereich der Querschnittsherausforderungen rasch Fortschritte erzielen.
- Das Vernehmlassungsverfahren zum EMBAG dauert vom 11. Dezember 2020 bis 25. März 2021.
- Vom 11. August 2021 bis 11. November 2021 wird ein zusätzliches Vernehmlassungsverfahren zu einer nachträglich eingefügten Bestimmung betr. die Anschubfinanzierung zur Förderung dringend erforderlicher digitaler Infrastrukturen und Basisdienste für die Jahre 2024–2027 durchgeführt.
- Im Verlauf von 2021: Die neue Organisation «Digitale Verwaltung Schweiz» (DVS) befindet sich im Aufbau und soll ab Januar 2022 operativ sein. Der Bundesrat verabschiedet am 4. März 2022 die Botschaft zum EMBAG.
- Am 17. März 2023 wird der Entwurf des EMBAG von den Eidgenössischen Räten verabschiedet.
- Am 6. Juli 2023 läuft die Referendumsfrist ab.
- Das EMBAG tritt (gleichzeitig mit den Ausführungsbestimmungen in der EMBAV) am 1. Januar 2024 in Kraft.
Status
Beginn | 2018 |
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Ende | 2024 |
Federführung
Departement
Partner
Digitale Transformation und IKT-Lenkung
Bundesamt für Statistik
Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie
Digitale Verwaltung Schweiz
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation
Ziele
Bevölkerung und Wirtschaft können ihre Behördengeschäfte effizient digital abwickeln
Wirkungsbereich
Digitale Behördenleistungen
Behörden bieten ihre Leistungen standardmässig digital an («Digital First»).
Fokusthemen
Digitalisierungsfreundliches Recht
Gesetze werden so gestaltet, dass sie die Digitalisierung begünstigen statt hemmen. Die Behörden auf allen föderalen Ebenen wickeln ihre Geschäfte wann immer möglich und soweit sinnvoll digital ab. Wenn nötig bieten sie auch nicht-digitale Lösungen an.