Digitalisierungsfreundliches Recht

Gesetze werden so gestaltet, dass sie die Digitalisierung begünstigen statt hemmen. Die Behörden auf allen föderalen Ebenen wickeln ihre Geschäfte wann immer möglich und soweit sinnvoll digital ab. Wenn nötig bieten sie auch nicht-digitale Lösungen an.

Federführung

Bundesamt für Justiz

Zugehörige Massnahmen

6 Massnahmen (wird laufend ergänzt)

Digitalisierung der Schweizer Justiz

Das Projekt Justitia 4.0 hat zum Ziel, die heutigen Papierakten durch elektronische Dossiers zu ersetzen. Der Rechtsverkehr zwischen der Verfahrensleitung und den Verfahrensbeteiligten sowie die Akteneinsicht sollen künftig über die sichere Plattform…

Elektronische Identität und Vertrauensinfrastruktur

Mit einem staatlich anerkannten elektronischen Identifikationsnachweis (E-ID) können Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz online mittels eines digitalen Beweises die Identität belegen. Damit werden medienbruchfreie Prozesse in der Verwaltung und…

Neues Datenschutzgesetz DSG

Das neue Datenschutzgesetz (DSG) und die neue Datenschutzverordnung (DSV) sowie die neue Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) sind am 1. September 2023 in Kraft getreten. Mit der Totalrevision wird das Datenschutzrecht den veränderten…

Mögliches künftiges Gesetz zur Sekundärnutzung von Daten

Mit der Motion 22.3890 wird der Bundesrat beauftragt, in einem Rahmengesetz Grundlagen zu schaffen, damit spezifische Infrastrukturen für die Sekundärnutzung von Daten in strategisch relevanten Bereichen rasch initialisiert und aufgebaut werden können.…

Neues Strafregister-Informationssystem VOSTRA

Im Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Vollautomatisiertes Strafregister) werden Urteile, Sanktionen und Entscheide gemäss dem Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem (StReG) sowie der dazugehörenden Verordnung (StReV) erfasst.…

Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben EMBAG

Das EMBAG schafft die Rechtsgrundlagen für eine wirkungsvolle digitale Transformation in der Bundesverwaltung sowie für die Zusammenarbeit zwischen Behörden verschiedener Gemeinwesen und Dritten auf dem Gebiet des E-Government.

Konkret soll…

Relevanter Wirkungsbereich

Rahmenbedingungen

Wirtschaft und Gesellschaft können sich auf verlässliche und vorteilhafte Rahmenbedingungen für den digitalen Raum verlassen.