Mögliches künftiges Gesetz zur Sekundärnutzung von Daten

Mit der Motion 22.3890 wird der Bundesrat beauftragt, in einem Rahmengesetz Grundlagen zu schaffen, damit spezifische Infrastrukturen für die Sekundärnutzung von Daten in strategisch relevanten Bereichen rasch initialisiert und aufgebaut werden können. Damit soll das Potenzial zur Wiederverwendung von Daten unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Grundsätze (insb. Zweckbindungsprinzip) ausgeschöpft werden.

Meilensteine

  • Am 22. August 2022 wurde die Motion «Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten» von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates eingereicht.
  • Am 23. November 2022 hat der Bundesrat die Annahme der Motion beantragt und in seiner Stellungnahme das Potential bei der Wiederverwendung von Daten für sekundäre Nutzungszwecke anerkannt. Gleichzeitig verweist er in seiner Stellungnahme auf das Datenschutzgesetz, welches vorsieht, dass Personendaten nur für bestimmte und für die betroffene Person erkennbare Zwecke beschafft und bearbeitet werden dürfen.
  • Am 14. Dezember 2022 hat der Ständerat die Motion angenommen.
  • Am 12. Juni 2023 hat der Nationalrat die Motion angenommen.
  • Die Zuteilung der Federführung an das EJPD/BJ wird dem Bundesrat voraussichtlich im Herbst 2023 beantragt.

Weiterführende Informationen

Status

Beginn 2023
Ende 2028

Federführung

Bundesamt für Justiz

Departement

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Partner

Bundeskanzlei
Eidgenössisches Departement des Innern
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Ziele

Die Schweiz verfügt über vertrauenswürdige Datenräume, in denen die Einwohnerinnen und Einwohner die Kontrolle über ihre eigenen Daten ausüben können


Wirkungsbereich

Rahmenbedingungen

Wirtschaft und Gesellschaft können sich auf verlässliche und vorteilhafte Rahmenbedingungen für den digitalen Raum verlassen.

Fokusthemen

Digitalisierungsfreundliches Recht

Gesetze werden so gestaltet, dass sie die Digitalisierung begünstigen statt hemmen. Die Behörden auf allen föderalen Ebenen wickeln ihre Geschäfte wann immer möglich und soweit sinnvoll digital ab. Wenn nötig bieten sie auch nicht-digitale Lösungen an.