Rahmenbedingungen

Wirtschaft und Gesellschaft können sich auf verlässliche und vorteilhafte Rahmenbedingungen für den digitalen Raum verlassen.

Messgrössen

Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der UNO

Zugehörige Massnahmen

24 Massnahmen (wird laufend ergänzt)

Chartagemeinschaft Digitalisierung der Land- und Ernährungswirtschaft

In Anlehnung an die Strategie «Digitale Schweiz» wurde zusammen mit der Charta ein Dialog zur Vernetzung aller Anspruchsgruppen lanciert. Mit diesem Dialog soll ein gemeinsames Bewusstsein geschaffen, die Zusammenarbeit gefördert, Handlungsbedarf aufgezeigt und letztlich die Strategie umgesetzt werden.

Swiss National Action Plan for Electronic Exchange of Social Security Information SNAP-EESSI

Digitaler Informationsaustausch zwischen den Sozialversicherungsträgern in der Schweiz und den EU/EFTA-Mitgliedsstaaten. Integration des EESSI-Projekts der EU in der Schweiz.

Personalstrategie Bundesverwaltung 2024 – 2027 im Zeichen der Digitalisierung

Die Digitalisierung fordert die Bundesverwaltung auch in ihrer Arbeitgeberfunktion heraus. Sie muss ihre Strukturen, Systeme und Prozesse überdenken und anpassen. Aufgaben ändern sich, interdisziplinäre, agile Vorgehensweisen sind zunehmend gefragt. Die sich wandelnden Aufgabenfelder und Berufsprofile stellen neue Anforderungen an Mitarbeitende und Führungskräfte.

Damit die Bundesverwaltung auch in Zukunft mit attraktiven Arbeitsbedingungen genügend Mitarbeitende anziehen und binden kann, schafft der Bundesrat mit der Personalstrategie die dafür nötigen Grundlagen. Nur mit leistungsfähigen und motivierten Mitarbeitenden kann die Bundesverwaltung ihren Auftrag erfüllen und einen effizienten und qualitativ guten Service Public erbringen.

Umsetzung der Strategie eHealth Schweiz 2.0

Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2018 die Strategie eHealth 2.0 verabschiedet. Die Strategie eHealth Schweiz 2.0 löst diejenige von 2007 ab und läuft von 2018 - 2022. Sie wurde zusammen mit den Kantonen erarbeitet und gemeinsam mit ihnen umgesetzt. Die Strategie umfasst die drei Handlungsfelder "Digitalisierung fördern", "Digitalisierung koordinieren" und "Zur Digitalisierung befähigen" mit Zielen und Massnahmen von Bund und Kantonen zur Verbreitung des elektronischen Patientendossiers sowie zur Koordination der Digitalisierung rund um das elektronische Patientendossier.

Teilnahme plurilaterale WTO-Verhandlungen zu E-Commerce

Die WTO bietet einen wichtigen rechtlichen und institutionellen Rahmen, um längerfristig globale Regeln für den digitalen Handel zu etablieren. Seit Mai 2019 verhandeln rund 80 WTO-Mitglieder, darunter die Schweiz, im Rahmen einer plurilateralen Initiative (Joint Statement Initiative on E-Commerce) Klärungen und Ergänzungen der WTO-Regeln bezüglich dem digitalen Handel . Ziel der Verhandlungen ist es, den digitalen Handel zu fördern, indem unnötige Handelshemmnisse und ungerechtfertigter Protektionismus vermieden werden und gleichzeitig gemeinsame Grundprinzipien für die innerstaatliche Regulierung entwickelt werden. Die Schweiz nimmt aktiv an den WTO-Verhandlungen teil, vertritt ihre Interessen und setzt sich für ausgewogene Lösungen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung ein.

Unterstützung des GovTech Global Partnership Programms

Mit der Unterstützung des GovTech Global Partnership Programms durch das SECO leistet die Schweiz einen wichtigen Beitrag zur internationalen Diskussion über die Zukunft des digitalen Raums und dessen Gouvernanz, insbesondere im Hinblick auf eine optimierte staatliche Dienstleistungserbringung sowie ein effizientes und transparentes Regierungshandeln. Konkret unterstützt sie mit dieser Initiative die Bereitstellung von öffentlichen Gütern sowie die Erarbeitung von spezifischem Know-how und Best-Practices in Zusammenhang mit der Verwendung neuer, technologischer Lösungen.

Digitalisierung in der Weltbankgruppe

Als Aktionärin der Weltbankgruppe beeinflusst die Schweiz die Rahmenwerke, Konzepte und Prinzipien der Institution, auch betreffend Digitalisierung. So leistet die Schweiz einen wichtigen Betrag zur internationalen Diskussion, wie die Weltbankgruppe Länder in den positiven und negativen Folgen des technologischen Wandels unterstützen kann.

Programm Nationale Datenbewirtschaftung (NaDB)

Das Programm Nationale Datenbewirtschaftung (NaDB) des BFS fördert gemeinsame Standards für die Mehrfachnutzung von Daten in der Verwaltung. Übergeordnetes Ziel ist, dass Personen und Unternehmen den Behörden bestimmte Angaben nur noch einmal melden müssen (Once-Only-Prinzip).

Die Massnahme unterstützt die semantische Interoperabilität von Daten. Dabei geht es primär um ihre Mehrfachnutzung. Indem gleiche Inhalte einheitlich beschrieben werden, können Daten zwischen Verwaltungsstellen ausgetauscht und für unterschiedliche Aufgaben verwendet werden.

Förderung internationale Datengouvernanz

Die Schweiz nimmt in verschiedenen Foren (insb. der CSTD Working Group on Data Governance und OECD Working Party on Data Governance and Privacy) an internationalen Diskussionen zur Datenpolitik teil. Sie setzt sich dabei insbesondere für die Verankerung der digitalen Selbstbestimmung als global anerkanntes Datennutzungskonzept ein. Damit soll die Nutzung von Daten zur Förderung von innovativen, fairen und nachhaltigen Gesellschaften gefördert werden, ohne dass dabei der individuelle Datenschutz untergraben wird.

Monitoring EU-Digitalpolitik

Die Massnahme soll sicherstellen, dass der Bundesrat über die Entwicklung der EU-Digitalpolitik und deren Auswirkungen auf die Schweiz informiert ist und gegebenenfalls Massnahmen ergreifen kann.

Es geht dabei primär um ein fortlaufendes Monitoring der digitalpolitischen Gesetzgebung in der EU. Dieses wird alle zwei Jahre durch eine detaillierte Analyse ergänzt.

Dies wird durch eine interdepartementale Koordinationsgruppe unter Leitung des UVEK (BAKOM) und des EDA (STS Abteilung Europa) erreicht, welche sich regelmässig über aktuelle Entwicklungen austauscht und alle zwei Jahre eine Analyserunde durchführt.

Das nützt der Digitalen Schweiz, weil es ermöglicht regulatorische Entwicklungen und Auswirkungen auf die Schweiz zu antizipieren. Dies ermöglicht es dem Bundesrat und den zuständigen Bundesämter Chancen digitaler Märkte nutzbar zu machen und das Risiko einer internationalen Ausgrenzung abzuwenden.

Verhaltenskodex Vertrauenswürdige Datenräume

Die Massnahme soll dazu dienen, das Vertrauen in Datenräume als neues Datennutzungskonzept zu stärken und damit die digitale Selbstbestimmung und den Austausch von Daten weiter fördern.

Konkret soll dafür ein freiwilliger Verhaltenskodex für Datenraumbetreiber in der Schweiz erarbeitet werden.

Dies soll unter Einbezug aller relevanten Akteure und unter Koordination des Bundes erreicht werden. Der gemeinsame Verhaltenskodex soll eine Reihe von Empfehlungen und Massnahmen für den vertrauenswürdigen Betrieb von Datenräumen festlegen.

Das nützt der Digitalen Schweiz, weil dadurch Rahmenbedingungen und Grundprinzipien für eine vertrauenswürdige und nachhaltige Datengesellschaft definiert werden.

Ergänzung von Logib zur Lohnsystemerstellung

Erfahrungen aus den Kontrollen der Lohngleichheit im Beschaffungs- und Subventionswesen bei Bund, Kantonen und Gemeinden haben gezeigt, dass Unternehmen «ohne (transparentes) Lohnsystem» grössere unerklärte geschlechterspezifische Lohnunterschiede aufweisen als Unternehmen mit systematisierten Lohnsystemen. Ausserdem zeigen Untersuchungen anhand von Daten aus der Lohnstrukturerhebung, dass es in Kleinunternehmen höhere unerklärte Lohnunterschiede gibt.

Ein fehlendes Lohnsystem in kleineren Unternehmen kann für dieses Phänomen mitunter ein Grund sein. Ein formalisiertes Lohnsystem zu gestalten und einzuführen, kann mit hohem internen Aufwand sowie externen Beratungskosten verbunden sein, was insbesondere auf kleinere Unternehmen abschreckend wirken kann.

Aus diesem Grund wurde das Standardanalyse-Tool des Bundes, die Online-Applikation Logib, um eine Funktionalität ergänzt, die es kleinen und mittleren Unternehmen erlaubt, Einblick in die bestehende Lohnpraxis zu erhalten. Unternehmen können somit selbstständig die Grundlagen für eine systematische und einfache Lohnfindung erarbeiten. Ein nachvollziehbar aufgebautes Lohnsystem nimmt die Anforderungen und Belastungen von Funktionen als Grundlage für die Lohnfestlegung. So kann dem Anspruch von gleichem Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit Rechnung getragen werden - eine wichtige Basis für die Erreichung der verfassungsrechtlich festgeschriebenen Lohngleichheit in der Schweiz.

Logib Lohnsystem ist eine einfach zu handhabende digitale Anwendung, die heutigen Bedürfnissen von Anwenderinnen und Anwendern entspricht.

Mögliches künftiges Gesetz zur Sekundärnutzung von Daten

Mit der Motion 22.3890 wird der Bundesrat beauftragt, in einem Rahmengesetz Grundlagen zu schaffen, damit spezifische Infrastrukturen für die Sekundärnutzung von Daten in strategisch relevanten Bereichen rasch initialisiert und aufgebaut werden können. Damit soll das Potenzial zur Wiederverwendung von Daten unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Grundsätze (insb. Zweckbindungsprinzip) ausgeschöpft werden.

KI-Auslegeordnung

Der Bundesrat befasste sich mit den Entwicklungen der künstlichen Intelligenz (KI) und mit den Chancen und Problemen, welche die KI mit sich bringt. Er beauftragte das UVEK, bis Ende 2024 mögliche Regulierungsansätze im Bereich der KI aufzuzeigen. Dabei sollen alle Bundesämter einbezogen werden, die für die einschlägigen Rechtsbereiche zuständig sind.

Die Analyse wird sich auf das geltende Schweizer Recht stützen und aufzeigen, welche Regulierungsansätze mit der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz («AI Act») und dem Übereinkommen des Europarats über KI vereinbar sind. Beide Regelwerke, die verbindliche horizontale Regeln zur KI enthalten, sind für die Schweiz relevant. Es ist vorgesehen, dass sie im Frühjahr 2024 in Kraft treten. Der Regulierungsbedarf wird mit besonderem Augenmerk auf die Einhaltung der Grundrechte geprüft. Ebenfalls in die Analyse einfliessen werden technische Standards sowie die finanziellen und institutionellen Auswirkungen der verschiedenen Ansätze.

Mit dieser Analyse will der Bundesrat die Grundlage schaffen, um im Jahr 2025 ein konkretes Mandat für ein KI-Regulierungsprojekt erteilen und die Zuständigkeiten regeln zu können.

Die Massnahme zielt darauf ab, mögliche Regulierungsansätze für KI aufzuzeigen und zu prüfen, wie eine Regulierung aussehen könnte. Sie soll also die Herangehensweisen an die KI in der Schweiz verbessern. In erster Linie geht es darum, eine Auslegeordnung der möglichen Regulierungsansätze im Bereich der KI vorzunehmen. Dieses Ziel soll bis Ende 2024 erreicht werden. Die Massnahme nützt der digitalen Schweiz, weil sie das Thema KI angeht.

Swiss Financial Innovation Desk (FIND)

In seinem Bericht "Digital Finance: Handlungsfelder 2022+" legt der Bundesrat zwölf Handlungsfelder mit spezifischen Massnahmen fest. Das neue Swiss Financial Innovation Desk (FIND) ist eine dieser Massnahmen.

FIND ist aktive Dialogpartnerin für verschiedene Anspruchsgruppen (Finanzinstitute, Konsumenten, Zulieferer, innovative Startups, global tätige Technologieunternehmen, Wissenschaft und Betreiber von dezentralen Netzwerken) und koordiniert, wo nötig und erwünscht, mit den verschiedenen behördenseitigen Anlaufstellen.

Es geht dabei primär um Querschnittsthemen im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes, namentlich bei der Nutzung von Daten, Clouds, Distributed Ledger-Technologie, Cybersicherheit, Künstlicher Intelligenz, Green Fin-Tech, Lehre und Forschung.

Dies soll erreicht werden, indem die notwendigen Impulse und Handlungsempfehlungen für die bestmöglichen Rahmenbedingungen gegeben bzw. erarbeitet werden können.

Das nützt der Digitalen Schweiz, weil der Einsatz neuer digitaler Technologien zu neuen Produkten führt und die Türen für neue Akteure auf den Finanzmärkten öffnet. Dadurch werden diese potentiell effizienter, transparenter, kostengünstiger und kundenzentrierter.

Analyse der Regulierungen anderer Länder

Der Bundesrat befasste sich mit den Entwicklungen, Chancen und Problemen der künstlichen Intelligenz (KI). Er hat das UVEK beauftragt, bis Ende 2024 mögliche Regulierungsansätze im Bereich der KI aufzuzeigen. Die Analyse der Regulierung von KI in verschiedenen Ländern der Welt ist eine der «Basisanalysen» dieser Bestandsaufnahme. Diese Analyse zu Regulierungszielen und -ansätzen wird aufzeigen, wie KI im Ausland reguliert wird und was die Schweiz davon lernen könnte, um KI den gewünschten rechtlichen Rahmen zu geben.

Die Analyse soll Regulierungsansätze anderer Länder im Bereich von KI beschreiben und prüfen, wie eine Regelung in der Schweiz ausgearbeitet werden könnte.

In erster Linie soll aufgezeigt werden, wie KI im Ausland reguliert wird und was die Schweiz davon lernen könnte, um den gewünschten rechtlichen Rahmen zur KI zu definieren. Das Ziel soll durch eine Bestandsaufnahme erreicht werden, die bis Ende 2024 vorliegen muss.

Die Massnahme ist für die digitale Schweiz nützlich, weil KI diese auch betrifft.

Grundlegende rechtliche Analyse

Der Bundesrat befasste sich mit den Entwicklungen, Chancen und Problemen der künstlichen Intelligenz (KI). Er hat das UVEK und das EDA beauftragt, bis Ende 2024 mögliche Regulierungsansätze im Bereich der KI aufzuzeigen.

Die vorliegende rechtliche Analyse soll als Bestandsaufnahme dienen und prüfen, welcher Anpassungsbedarf im Schweizer Recht allenfalls besteht.

Die Analyse soll mögliche Regulierungsansätze im Bereich der KI aufzeigen und prüfen, wie eine Regelung ausgearbeitet werden könnte. Mit dieser Massnahme soll somit die KI in der Schweiz besser reguliert werden.

Zunächst sollen die wichtigsten rechtlichen Herausforderungen untersucht werden, insbesondere vor dem Hintergrund der Verpflichtungen, die sich aus dem Übereinkommen des Ausschusses für künstliche Intelligenz des Europarates (Übereinkommen des Europarats über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit) und dem KI-Gesetz der EU ergeben. Die Analyse erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ferner bezieht sie sich auf das Landes- und das internationale Recht unter Ausschluss des kantonalen Rechts.

Das Ziel soll durch eine Bestandsaufnahme erreicht werden, die bis Ende 2024 vorliegen muss.

Die Massnahme ist für die digitale Schweiz nützlich, weil KI diese auch betrifft.

Analyse nach Sektoren

An seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat der Bundesrat das UVEK und das EDA beauftragt, eine Übersicht über mögliche Regulierungsansätze im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) zu erstellen. Diese Bestandsaufnahme soll bis spätestens Ende 2024 vorgelegt werden. Sie soll insbesondere einen kurzen Überblick über den in bestimmten Sektoren bereits festgestellten Regulierungsbedarf geben und einen Zeitplan für mögliche Arbeiten enthalten.

Bisher ist die Schweiz der Ansicht, dass allfällige Regulierungsmassnahmen im Zusammenhang mit KI in den betroffenen Sektoren ergriffen werden müssen. Die zuständigen Ämter sind somit für die Anpassung der Gesetze in den einzelnen Sektoren verantwortlich. Mit dem vorliegenden Fragebogen sollen die laufenden Arbeiten der unterschiedlichen Sektoren im Bereich der Regulierung erfasst werden. Er soll auch Aspekte der KI identifizieren, die im Rahmen eines Querschnittgesetzes, d. h. sektorübergreifend gesondert angegangen werden könnten.

In erster Linie soll aufgezeigt werden, wie KI in den einzelnen Sektoren reguliert wird. Das Ziel soll durch eine Bestandsaufnahme erreicht werden, die bis Ende 2024 vorliegen muss.

Die Massnahme ist für die digitale Schweiz nützlich, weil KI diese auch betrifft.

Strategie für den Einsatz von KI-Systemen in der Bundesverwaltung

Im Auftrag des Bundesrates wird eine IKT-Teilstrategie nach Art. 17 VDTI erarbeitet, welche die Nutzung von KI-Systemen innerhalb der Bundesverwaltung adressiert. Die KI-Teilstrategie formuliert den Anspruch der Bundesverwaltung an den Einsatz von KI-Systemen, definiert den Nutzen und hält handlungsleitende Prinzipien fest. Drei Handlungsfelder umfassen priorisierte Ziele in den Bereichen Kompetenzen aufbauen, Vertrauen verdienen und Effizienz steigern. Die Umsetzungsmassnahmen werden in enger Zusammenarbeit mit den Departementen und Verwaltungseinheiten umgesetzt.

Monitoring Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt

Der Bericht analysiert relevante Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt im Zusammenhang mit der Digitalisierung seit dem letzten Monitoring-Bericht aus dem Jahr 2022.

Der Bundesrat verfolgt in der Arbeitsmarktpolitik das Ziel, eine möglichst hohe Erwerbsbeteiligung und eine hohe Qualität der Arbeitsverhältnisse zu sichern. Der Monitoring-Bericht dient dazu, Chancen und Risiken frühzeitig zu identifizieren.

Dies soll erreicht werden, indem relevante Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt erfasst und analysiert werden. Das nützt der Digitalen Schweiz, da mit dem Bericht solide Entscheidgrundlagen für die Arbeitsmarktpolitik im Zusammenhang mit der Digitalisierung bereitgestellt werden. 

Regeln zum digitalen Handel aushandeln und in Wirtschaftsabkommen integrieren

Die Schweiz verhandelt im Rahmen ihrer Wirtschaftsabkommen (insb. Freihandelsabkommen) auch Regeln zum digitalen Handel. Ziel ist die Verbesserung des digitalen Handels und die Erhöhung der Rechtssicherheit.

Umsetzungsplan für rechtlich nicht verbindliche Massnahmen der KI-Konvention des Europarats

Künstliche Intelligenz (KI) hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt. Spätestens seit der Lancierung generativer KI-Anwendungen wie ChatGPT ist das Thema KI auch in der breiten Öffentlichkeit angekommen. Für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz bietet KI grosse Chancen. Gleichzeitig stellen sich neue rechtliche Herausforderungen, z.B. betreffend Transparenz und Nachvollziehbarkeit von KI-basierten Entscheidungen. Am 12. Februar 2025 hat der Bundesrat entschieden, KI so zu regulieren, dass ihr Potential für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz nutzbar gemacht wird. Gleichzeitig sollen Risiken für die Gesellschaft möglichst klein bleiben. Dabei orientiert sich der Bundesrat an folgenden Eckwerten:

  • Die KI-Konvention des Europarats wird ins Schweizer Recht übernommen. In ihren Geltungsbereich fallen in erster Linie staatliche Akteure.
  • Wo Gesetzesanpassungen nötig sind, sollen diese möglichst sektorbezogen ausfallen. Eine allgemeine, sektorübergreifende Regulierung beschränkt sich auf zentrale, grundrechtsrelevante Bereiche, wie beispielsweise den Datenschutz.
  • Neben der Gesetzgebung werden auch rechtlich nicht verbindliche Massnahmen zur Umsetzung der Konvention erarbeitet. Zu diesen können Selbstdeklarationsvereinbarungen oder Branchenlösungen gehören.

Die vorliegende Massnahme stellt den dritten Eckwert ins Zentrum. Der Bundesrat hat das UVEK zusammen mit dem EJPD, dem EDA und dem WBF beauftragt, bis Ende 2026 einen Plan für die weiteren Massnahmen von rechtlich nicht verbindlicher Natur zu erarbeiten. Dieser Umsetzungsplan berücksichtigt auch die Vereinbarkeit des Schweizer Ansatzes mit jenen der wichtigsten Handelspartner. Bundesinterne und -externe Anspruchsgruppen werden dabei in die Arbeiten einbezogen. Diese Massnahme wird im Zusammenspiel mit derjenigen erarbeitet, welche rechtlich verbindliche Massnahmen zum Ziel hat. Gemeinsam sorgen diese beiden Massnahmen für einen sicheren Rechtsrahmen und tragen der raschen Entwicklung und dem Potential von KI Rechnung.

Vorlage zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarats über künstliche Intelligenz (KI) und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Künstliche Intelligenz (KI) kommt seit einigen Jahren vermehrt zum Einsatz und hat in der breiten Öffentlichkeit an Bedeutung gewonnen, was gesellschaftliche und rechtliche Herausforderungen mit sich bringt. Auf internationaler Ebene wurden Rechtstexte wie das Rahmenübereinkommen des Europarats über künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (KI-Konvention des Europarats) und die Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Verordnung der EU) verabschiedet. Die Schweiz verfügt im KI-Bereich derzeit über keine eigene Gesetzgebung.

Am 12. Februar 2025 traf der Bundesrat einen Grundsatzentscheid über die künftige Regulierung von KI in in der Schweiz. Mit der Regulierung sollen die Grundrechte gewahrt sowie der Innovationsstandort Schweiz und das Vertrauen der Bevölkerung in KI gestärkt werden. Der Bundesrat hat sich für eine Regulierung ausgesprochen, welche die Ratifizierung der KI-Konvention des Europarats ermöglicht.

Gesetzesanpassungen im Bereich KI sollen möglichst sektorbezogen ausfallen. Eine allgemeine und sektorübergreifende Regelung soll sich auf zentrale, grundrechtsrelevante Bereiche beschränken. Gemäss dem Beschluss des Bundesrates sollen auch rechtlich nicht verbindliche Massnahmen wie Leitfäden oder Absichtserklärungen zur Umsetzung der KI-Konvention beitragen.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, dem eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten und anderen interessierten Stellen bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Die Vorlage soll insbesondere die Bereiche Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht umfassen.

Umsetzungsplan Strategie für den Einsatz von KI-Systemen in der Bundesverwaltung

Die KI-Teilstrategie formuliert den Anspruch der Bundesverwaltung an den Einsatz von KI-Systemen, definiert den Nutzen und hält handlungsleitende Prinzipien fest. Drei Handlungsfelder umfassen priorisierte Ziele in den Bereichen Kompetenzen aufbauen, Vertrauen verdienen und Effizienz steigern. Der Umsetzungsplan enthält die Massnahmen, die nötig sind, um die KI-Strategie in der Praxis umzusetzen. Zu den Massnahmen gehören unter anderem das bundesweite Erfassung des Potenzials von KI, um Prozesse zu optimieren, einer stärkeren Koordination der Aktivitäten im Kompetenznetzwerk KI sowie die Erarbeitung eines Handbuchs für den Einsatz von KI-Systemen für die Mitarbeitenden und Grundlagendokumente zum rechtlichen Rahmen. Die Umsetzungsmassnahmen werden in enger Zusammenarbeit mit den Departementen und Verwaltungseinheiten umgesetzt.

Zugehöriges Fokusthema

Einführung der elektronischen Identität (E-ID)

Die E-ID ist ein zentraler Baustein für die digitale Transformation der Schweiz. Ihre Nutzung ist freiwillig. Ziel ist es, dass die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz sowie Auslandschweizerinnen und -schweizer sich mit der E-ID im Internet sicher ausweisen können. Die E-ID wird vom Bund herausgegeben und kann von Behörden und Unternehmen genutzt werden.

Federführung: EJPD (Bundesamt für Justiz).