Grundlegende rechtliche Analyse
Der Bundesrat befasste sich mit den Entwicklungen, Chancen und Problemen der künstlichen Intelligenz (KI). Er hat das UVEK und das EDA beauftragt, bis Ende 2024 mögliche Regulierungsansätze im Bereich der KI aufzuzeigen.
Die vorliegende rechtliche Analyse soll als Bestandsaufnahme dienen und prüfen, welcher Anpassungsbedarf im Schweizer Recht allenfalls besteht.
Die Analyse soll mögliche Regulierungsansätze im Bereich der KI aufzeigen und prüfen, wie eine Regelung ausgearbeitet werden könnte. Mit dieser Massnahme soll somit die KI in der Schweiz besser reguliert werden.
Zunächst sollen die wichtigsten rechtlichen Herausforderungen untersucht werden, insbesondere vor dem Hintergrund der Verpflichtungen, die sich aus dem Übereinkommen des Ausschusses für künstliche Intelligenz des Europarates (Übereinkommen des Europarats über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit) und dem KI-Gesetz der EU ergeben. Die Analyse erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ferner bezieht sie sich auf das Landes- und das internationale Recht unter Ausschluss des kantonalen Rechts.
Das Ziel soll durch eine Bestandsaufnahme erreicht werden, die bis Ende 2024 vorliegen muss.
Die Massnahme ist für die digitale Schweiz nützlich, weil KI diese auch betrifft.
Status
Beginn | 2024 |
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Ende | 2025 |
Federführung
Departement
Ziele
Die Schweiz prägt die internationale Diskussion über die Zukunft des digitalen Raums und dessen Gouvernanz mit
Wirkungsbereich
Rahmenbedingungen
Wirtschaft und Gesellschaft können sich auf verlässliche und vorteilhafte Rahmenbedingungen für den digitalen Raum verlassen.