KI Auslegeordnung

Der Bundesrat befasste sich mit den Entwicklungen der künstlichen Intelligenz (KI) und mit den Chancen und Problemen, welche die KI mit sich bringt. Er beauftragte das UVEK, bis Ende 2024 mögliche Regulierungsansätze im Bereich der KI aufzuzeigen. Dabei sollen alle Bundesämter einbezogen werden, die für die einschlägigen Rechtsbereiche zuständig sind.

Die Analyse wird sich auf das geltende Schweizer Recht stützen und aufzeigen, welche Regulierungsansätze mit der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz («AI Act») und dem Übereinkommen des Europarats über KI vereinbar sind. Beide Regelwerke, die verbindliche horizontale Regeln zur KI enthalten, sind für die Schweiz relevant. Es ist vorgesehen, dass sie im Frühjahr 2024 in Kraft treten. Der Regulierungsbedarf wird mit besonderem Augenmerk auf die Einhaltung der Grundrechte geprüft. Ebenfalls in die Analyse einfliessen werden technische Standards sowie die finanziellen und institutionellen Auswirkungen der verschiedenen Ansätze.

Mit dieser Analyse will der Bundesrat die Grundlage schaffen, um im Jahr 2025 ein konkretes Mandat für ein KI-Regulierungsprojekt erteilen und die Zuständigkeiten regeln zu können.

Die Massnahme zielt darauf ab, mögliche Regulierungsansätze für KI aufzuzeigen und zu prüfen, wie eine Regulierung aussehen könnte. Sie soll also die Herangehensweisen an die KI in der Schweiz verbessern. In erster Linie geht es darum, eine Auslegeordnung der möglichen Regulierungsansätze im Bereich der KI vorzunehmen. Dieses Ziel soll bis Ende 2024 erreicht werden. Die Massnahme nützt der digitalen Schweiz, weil sie das Thema KI angeht.

Status

Beginn 2024
Ende 2025

Federführung

Bundesamt für Kommunikation

Departement

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Ziele

Verknüpfung von Themen der Aussen- und Innenpolitik


Wirkungsbereich

Rahmenbedingungen

Wirtschaft und Gesellschaft können sich auf verlässliche und vorteilhafte Rahmenbedingungen für den digitalen Raum verlassen.