Umsetzungsplan für rechtlich nicht verbindliche Massnahmen der KI-Konvention des Europarats

Künstliche Intelligenz (KI) hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt. Spätestens seit der Lancierung generativer KI-Anwendungen wie ChatGPT ist das Thema KI auch in der breiten Öffentlichkeit angekommen. Für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz bietet KI grosse Chancen. Gleichzeitig stellen sich neue rechtliche Herausforderungen, z.B. betreffend Transparenz und Nachvollziehbarkeit von KI-basierten Entscheidungen. Am 12. Februar 2025 hat der Bundesrat entschieden, KI so zu regulieren, dass ihr Potential für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz nutzbar gemacht wird. Gleichzeitig sollen Risiken für die Gesellschaft möglichst klein bleiben. Dabei orientiert sich der Bundesrat an folgenden Eckwerten:

  • Die KI-Konvention des Europarats wird ins Schweizer Recht übernommen. In ihren Geltungsbereich fallen in erster Linie staatliche Akteure.
  • Wo Gesetzesanpassungen nötig sind, sollen diese möglichst sektorbezogen ausfallen. Eine allgemeine, sektorübergreifende Regulierung beschränkt sich auf zentrale, grundrechtsrelevante Bereiche, wie beispielsweise den Datenschutz.
  • Neben der Gesetzgebung werden auch rechtlich nicht verbindliche Massnahmen zur Umsetzung der Konvention erarbeitet. Zu diesen können Selbstdeklarationsvereinbarungen oder Branchenlösungen gehören.

Die vorliegende Massnahme stellt den dritten Eckwert ins Zentrum. Der Bundesrat hat das UVEK zusammen mit dem EJPD, dem EDA und dem WBF beauftragt, bis Ende 2026 einen Plan für die weiteren Massnahmen von rechtlich nicht verbindlicher Natur zu erarbeiten. Dieser Umsetzungsplan berücksichtigt auch die Vereinbarkeit des Schweizer Ansatzes mit jenen der wichtigsten Handelspartner. Bundesinterne und -externe Anspruchsgruppen werden dabei in die Arbeiten einbezogen. Diese Massnahme wird im Zusammenspiel mit derjenigen erarbeitet, welche rechtlich verbindliche Massnahmen zum Ziel hat. Gemeinsam sorgen diese beiden Massnahmen für einen sicheren Rechtsrahmen und tragen der raschen Entwicklung und dem Potential von KI Rechnung.

Meilensteine

12.2026: Vorschlag für einen Plan zur Umsetzung von rechtlich nicht verbindlichen Massnahmen der KI-Konvention des Europarats

Weiterführende Informationen

Status

Beginn 2025
Ende 2026

Federführung

Bundesamt für Kommunikation

Departement

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Ziele

Die Rahmenbedingungen für einen transparenten und verantwortungsvollen Einsatz von künstlicher Intelligenz sind optimiert


Wirkungsbereich

Rahmenbedingungen

Wirtschaft und Gesellschaft können sich auf verlässliche und vorteilhafte Rahmenbedingungen für den digitalen Raum verlassen.