Elektronische Identität und Vertrauensinfrastruktur
Mit einem staatlich anerkannten elektronischen Identifikationsnachweis (E-ID) können Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz online mittels eines digitalen Beweises die Identität belegen. Damit werden medienbruchfreie Prozesse in der Verwaltung und in der Wirtschaft möglich, was finanzielle und zeitliche Ressourcen einspart.
Der Staat tritt dabei als Herausgeber der E-ID auf und sorgt für den Betrieb der nötigen Vertrauensinfrastruktur. Den Nutzerinnen und Nutzern soll grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten zugesichert werden.
Der Bund arbeitet derzeit an den gesetzlichen Grundlagen für eine elektronische Identität. Die dafür erforderliche Vertrauensinfrastruktur soll auch Behörden und Privaten, die elektronische Nachweise ausstellen wollen, zur Verfügung stehen.
Meilensteine
- Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E‑ID-Gesetz, BGEID) (November 2023)
- Parlamentarische Beratung hat begonnen (Januar 2024)
- E-ID-Gesetz wird voraussichtlich in der Wintersession 2024 verabschiedet
- Start Public Beta Trust Infrastructure (Anfang 2025)
Weiterführende Informationen
Status
Beginn | 2021 |
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Ende | 2026 |
Federführung
Departement
Partner
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation
Bundeskanzlei
Bundesamt für Strassen
Digitale Verwaltung Schweiz
Ziele
Die Basismodule und die Infrastruktur für eine flächendeckende Ausbreitung der digitalen Verwaltung stehen national bereit
Wirkungsbereich
Infrastruktur
Die Behörden fördern und betreiben eine verlässliche und widerstandsfähige physische sowie digitale Infrastruktur.
Fokusthemen
Digitalisierungsfreundliches Recht
Gesetze werden so gestaltet, dass sie die Digitalisierung begünstigen statt hemmen. Die Behörden auf allen föderalen Ebenen wickeln ihre Geschäfte wann immer möglich und soweit sinnvoll digital ab. Wenn nötig bieten sie auch nicht-digitale Lösungen an.