Elektronische Identität und Vertrauensinfrastruktur
Mit einem staatlich anerkannten elektronischen Identifikationsnachweis (e-ID) können Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz, die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie die Schweizerinnen und Schweizer im Ausland online ihre Identität belegen. Damit werden medienbruchfreie Prozesse in der Verwaltung und in der Wirtschaft möglich, was finanzielle und zeitliche Ressourcen einspart. Zudem soll so die digitale Transformation bei Behörden, Bevölkerung und Wirtschaft vorgetrieben und gleichzeitig der Schutz der Privatsphäre gestärkt werden.
Der Staat tritt dabei als Herausgeber der e-ID auf und sorgt für den Betrieb der nötigen Vertrauensinfrastruktur. Die Nutzerinnen und Nutzern haben grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten. Die dafür erforderliche Vertrauensinfrastruktur soll auch Behörden und Privaten, die elektronische Nachweise ausstellen wollen, zur Verfügung stehen.
Meilensteine
- Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E‑ID-Gesetz, BGEID) (November 2023).
- Das E‑ID-Gesetz wurde am 20. Dezember 2024 vom Parlament verabschiedet.
- Am 26. März 2025 wird die öffentliche Testversion der Vertraueninfrastruktur Public Beta lanciert.
- Am 20. Juni 2025 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zur E-ID-Verordnung.
- Am 28. September 2025 haben die Schweizer Stimmberechtigten dem E-ID-Gesetz mit 50.39% zugestimmt.
Weiterführende Informationen
Status
| Beginn | 2021 |
|---|---|
| Ende | 2026 |
Federführung
Departement
Partner
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation
Bundeskanzlei
Bundesamt für Strassen
Digitale Verwaltung Schweiz
Ziele
Die Basismodule und die Infrastruktur für eine flächendeckende Ausbreitung der digitalen Verwaltung stehen national bereit
Wirkungsbereich
Infrastruktur
Die Behörden fördern und betreiben eine verlässliche und widerstandsfähige physische sowie digitale Infrastruktur.
Fokusthemen
Digitalisierungsfreundliches Recht
Gesetze werden so gestaltet, dass sie die Digitalisierung begünstigen statt hemmen. Die Behörden auf allen föderalen Ebenen wickeln ihre Geschäfte wann immer möglich und soweit sinnvoll digital ab. Wenn nötig bieten sie auch nicht-digitale Lösungen an.