Digitalisierung der Schweizer Justiz
Das Projekt Justitia 4.0 hat zum Ziel, die heutigen Papierakten durch elektronische Dossiers zu ersetzen. Der Rechtsverkehr zwischen der Verfahrensleitung und den Verfahrensbeteiligten sowie die Akteneinsicht sollen künftig über die sichere Plattform «Justitia.Swiss» erfolgen. Den Justizbehörden wird eine Applikation zur Verfügung gestellt, in der das effiziente und benutzerfreundliche Arbeiten mit der digitalen Akte möglich ist. Die Akten stehen den berechtigten Personen jederzeit und ortsunabhängig zur Verfügung. Zeitliche Verzögerungen durch den postalischen Austausch fallen weg. Entsprechend erlaubt die Digitalisierung eine effizientere Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden und der Anwaltschaft. Ausserdem wird das Durchsuchen der Akten und deren Aufbewahrung erleichtert. Die Applikation wird anhand der neusten Technologien entwickelt und führt zu einer sicheren digitalen Justiz.
Das Projekt Justitia 4.0 wird im Auftrag der Konferenz der kantonalen Justizdirektorinnen und Justizdirektoren (KKJPD) sowie der eidgenössischen Justizkonferenz (eidgenössische Gerichte und kantonale Obergerichte und Kantonsgerichte) durchgeführt.
Meilensteine
- 2019 Kickoff des Projekts Justitia 4.0.
- 2020 Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ).
- 2021 Start der WTO-Beschaffung für die Entwicklung und den Betrieb der Plattform «Justitia.Swiss».
- 2022 Zuschläge für die Entwicklung und den Betrieb.
- 2023 Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ).
- 2024 Vorbereitungsphase der Plattform «Justitia.Swiss».
- 2025 (frühestens) Pilotbetrieb der Plattform «Justitia.Swiss».
- mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) Vollbetrieb der Plattform «Justitia.Swiss».
Weiterführende Informationen
Status
Beginn | 2019 |
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Ende | 2027 |
Federführung
Departement
Partner
Ziele
Bevölkerung und Wirtschaft können ihre Behördengeschäfte effizient digital abwickeln
Wirkungsbereich
Digitale Behördenleistungen
Behörden bieten ihre Leistungen standardmässig digital an («Digital First»).
Fokusthemen
Digitalisierungsfreundliches Recht
Gesetze werden so gestaltet, dass sie die Digitalisierung begünstigen statt hemmen. Die Behörden auf allen föderalen Ebenen wickeln ihre Geschäfte wann immer möglich und soweit sinnvoll digital ab. Wenn nötig bieten sie auch nicht-digitale Lösungen an.