Nationaler Adressdienst

Derzeit gibt es keinen nationalen Dienst, mit dessen Hilfe Verwaltungseinheiten die aktuell gültigen Wohnadressen der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz validieren, suchen oder abgleichen können. Der nationale Adressdienst (NAD) soll die Adressdaten der kommunalen und kantonalen Einwohnerdienste national verfügbar machen. Nutzende sind ausschliesslich Verwaltungen und beauftragte Dritte – der Zugriff und die Nutzung ist für Private ausgeschlossen. Mit dem NAD können administrative Prozesse vereinfacht und öffentliche Aufgaben effizienter erledigt werden.

Meilensteine

2024:

  • Adressdienstgesetz wird im Parlament behandelt.

2025:

  • Adressdienstgesetz wird im Parlament behandelt.
  • Start Umsetzung frühestens ab Q3/2025

2027:

  • Pilotphase ab Q1/2027
  • Finalisierung Adressdienstverordnung

    Status

    Ende 2027

    Federführung

    Bundesamt für Statistik

    Departement

    Eidgenössisches Departement des Innern

    Partner

    Digitale Verwaltung Schweiz

    Ziele

    Die Basismodule und die Infrastruktur für eine flächendeckende Ausbreitung der digitalen Verwaltung stehen national bereit


    Wirkungsbereich

    Digitale Behördenleistungen

    Behörden bieten ihre Leistungen standardmässig digital an («Digital First»).