Nationaler Adressdienst
Derzeit gibt es keinen nationalen Dienst, mit dessen Hilfe Verwaltungseinheiten die aktuell gültigen Wohnadressen der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz validieren, suchen oder abgleichen können. Der nationale Adressdienst (NAD) soll die Adressdaten der kommunalen und kantonalen Einwohnerdienste national verfügbar machen. Nutzende sind ausschliesslich Verwaltungen und beauftragte Dritte – der Zugriff und die Nutzung ist für Private ausgeschlossen. Mit dem NAD können administrative Prozesse vereinfacht und öffentliche Aufgaben effizienter erledigt werden.
Meilensteine
2025:
- Adressdienstgesetz wird im Parlament behandelt.
2026:
- Adressdienstgesetz wird im Parlament behandelt.
- Start Umsetzung ab Q3/2026
2028:
- Pilotphase frühstens ab Q1/2028
- Finalisierung Adressdienstverordnung
Weiterführende Informationen
Die Weiterführung des Projekts in Zusammenarbeit mit DVS wird zurzeit diskutiert.
Status
| Ende | 2027 |
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Federführung
Departement
Partner
Ziele
Die Basismodule und die Infrastruktur für eine flächendeckende Ausbreitung der digitalen Verwaltung stehen national bereit
Wirkungsbereich
Digitale Behördenleistungen
Behörden bieten ihre Leistungen standardmässig digital («Digital First»), nutzerzentriert und barrierefrei an