OSS-Hilfsmittel
Die gesetzliche Vorgabe durch Art. 9 EMBAG legt den Grundstein für die Veröffentlichung von Open-Source-Software durch Bundesbehörden. Damit dies jedoch einen echten Mehrwert für alle schafft, müssen sowohl die Qualität als auch die Art der Veröffentlichung deutlich verbessert werden. Zur Unterstützung sollen die OSS-Hilfsmittel fortlaufend weiterentwickelt werden.
Meilensteine
- Ende 2025: Die OSS-Hilfsmittel wurden in der Version 2.0 publiziert.
Weiterführende Informationen
OSS-Hilfsmittel
https://github.com/swiss/opens...;(in Englisch)
Status
| Beginn | 2024 |
|---|---|
| Ende | 2026 |
Federführung
Departement
Bundeskanzlei
Wirkungsbereich
Digitale Behördenleistungen
Behörden bieten ihre Leistungen standardmässig digital («Digital First»), nutzerzentriert und barrierefrei an