OSS-Hilfsmittel

Die gesetzliche Vorgabe durch Art. 9 EMBAG legt den Grundstein für die Veröffentlichung von Open-Source-Software durch Bundesbehörden. Damit dies jedoch einen echten Mehrwert für alle schafft, müssen sowohl die Qualität als auch die Art der Veröffentlichung deutlich verbessert werden. Zur Unterstützung sollen die OSS-Hilfsmittel fortlaufend weiterentwickelt werden.

Meilensteine

  •  Ende 2025: Die OSS-Hilfsmittel wurden in der Version 2.0 publiziert. 

Weiterführende Informationen

Status

Beginn 2024
Ende 2026

Federführung

Departement

Bundeskanzlei

Wirkungsbereich

Digitale Behördenleistungen

Behörden bieten ihre Leistungen standardmässig digital («Digital First»), nutzerzentriert und barrierefrei an