OSS-Hilfsmittel
Die gesetzliche Vorgabe durch Art. 9 EMBAG legt den Grundstein für die Veröffentlichung von Open-Source-Software durch Bundesbehörden. Damit dies jedoch einen echten Mehrwert für alle schafft, müssen sowohl die Qualität als auch die Art der Veröffentlichung deutlich verbessert werden. Zur Unterstützung sollen die OSS-Hilfsmittel fortlaufend weiterentwickelt werden.
Weiterführende Informationen
https://github.com/swiss/opensource-guidelines (in Englisch)
Status
Beginn | 2024 |
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Ende | 2026 |
Federführung
Bundeskanzlei
Departement
Bundeskanzlei
Wirkungsbereich
Digitale Behördenleistungen
Behörden bieten ihre Leistungen standardmässig digital («Digital First»), nutzerzentriert und barrierefrei an