OSS-Hilfsmittel

Die gesetzliche Vorgabe durch Art. 9 EMBAG legt den Grundstein für die Veröffentlichung von Open-Source-Software durch Bundesbehörden. Damit dies jedoch einen echten Mehrwert für alle schafft, müssen sowohl die Qualität als auch die Art der Veröffentlichung deutlich verbessert werden. Zur Unterstützung sollen die OSS-Hilfsmittel fortlaufend weiterentwickelt werden.

Weiterführende Informationen

Status

Beginn 2024
Ende 2026

Federführung

Bundeskanzlei

Departement

Bundeskanzlei

Wirkungsbereich

Digitale Behördenleistungen

Behörden bieten ihre Leistungen standardmässig digital («Digital First»), nutzerzentriert und barrierefrei an