Roadmap Digitalisierung im Parlament
Umsetzung der Motion 17.4026, S. Frehner:
«Die Verwaltungsdelegation wird beauftragt, die Digitalisierung des Rats- und Kommissionsbetriebs voranzutreiben und den Parlamentsdiensten die dafür notwendigen Aufträge zu erteilen. Die Parlamentsdienste unterbreiten der Verwaltungsdelegation einen Umsetzungsplan mit Fristen und einem Budget. Die Sicherheit der Datenbearbeitung ist jederzeit zu gewährleisten. Sobald jeweils adäquate elektronische Bearbeitungsmöglichkeiten bestehen, beschliesst die Verwaltungsdelegation den Verzicht auf die entsprechenden Unterlagen auf Papier ».
Die Digitalisierung der Parlamentsarbeit ermöglicht die Dematerialisierung der Dokumente, d. h. diese existieren nicht mehr physisch. Die Informationen werden in Datenbanken gespeichert, auf die das Ratsmitglied ortsunabhängig von überall her (zu Hause, bei der Arbeit, im Zug, unterwegs, im Parlament usw.) zugreifen kann. Zum Aspekt der Delokalisierung der Informationen kommt die zeitliche Unabhängigkeit hinzu, denn die Informationen sind jederzeit, auch in der Nacht, verfügbar. Dank der Datenaggregation wird zudem das Suchen und Einsehen von Daten zu einem bestimmten Thema erleichtert. So kann in einer einzigen Arbeitsumgebung strukturiert auf die Informationen zugegriffen werden.
Die Digitalisierung trägt durch den Verzicht auf Papier zur Nachhaltigkeit bei; sie ermöglicht einen orts- und zeitunabhängigen Datenzugang sowie leichteres und effizienteres Suchen und Teilen von Informationen.
Um erfolgreich sein zu können, muss die Digitalisierung die Standardisierung der Systeme anstreben und die Personalisierung der Inhalte ermöglichen.
Weiterführende Informationen
Status
Beginn | 2018 |
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Ende | 2023 |
Federführung
Ziele
Die Basismodule und die Infrastruktur für eine flächendeckende Ausbreitung der digitalen Verwaltung stehen national bereit
Wirkungsbereich
Infrastruktur
Die Behörden fördern und betreiben eine verlässliche und widerstandsfähige physische sowie digitale Infrastruktur.