Digitale Souveränität
Die Bundesverwaltung soll ihre digitale Souveränität und ihre Resilienz für den Krisenfall gezielt erhöhen, um widerstands- und handlungsfähig zu bleiben. Die vom Bundesrat gegründete interdepartementale Arbeitsgruppe zur digitalen Souveränität soll eine Gesamtsicht der relevanten Arbeiten in der öffentlichen Verwaltung vornehmen. Sie soll sicherheits- und aussenpolitische Risiken der digitalen Ressourcen erkennen und weitere Massnahmen erarbeiten.
Federführung: VBS (Staatssekretariat für Sicherheitspolitik) in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei und dem EDA.
Federführung
Zugehörige Massnahmen
3 Massnahmen (wird laufend ergänzt)
Identifikation von sicherheits- und aussenpolitischen Risiken
Die interdepartementale Arbeitsgruppe Digitale Souveränität identifiziert sicherheits- und aussenpolitische Risiken für die digitalen Ressourcen des Bundes und erarbeitet Empfehlungen und Hilfsmittel zur Risikoeinschätzung für die Informationssicherheitsbeauftragten…
Massnahmen zur Risikoreduktion
Die interdepartementale Arbeitsgruppe Digitale Souveränität erarbeitet Empfehlungen für Massnahmen zur Reduktion von sicherheits- und aussenpolitischen Risiken für die digitalen Ressourcen der Bundesbehörden und schlägt notwendige Anpassungen der anwendbaren…
Völkerrechtliche Instrumente zur Stärkung der digitalen Souveränität
Die interdepartementale Arbeitsgruppe Digitale Souveränität prüft völkerrechtliche Instrumente zur Stärkung der digitalen Souveränität der Schweiz und erarbeitet Vorschläge zur rechtlichen Absicherung der Staatenimmunität von behördlichen Daten.
Relevanter Wirkungsbereich
Infrastruktur
Die Behörden fördern und betreiben eine verlässliche und widerstandsfähige physische sowie digitale Infrastruktur.